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Keine Kurskorrektur

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Vor zwei Jahren trat das UOG in Kraft. Daß man jetzt bereits darangeht, Schwachstellen auszumerken, die sich im Betrieb gezeigt haben, ist bei einer derart umfangreichen und bedeutenden Materie nur natürlich. Daß das Wissenschaftsministerium diese Novelle zum UOG vorbereitet, ohne auch hierzu wie einst zum Gesetz selbst in mehreren Wellen die Meinungen einzuholen, entspricht zwar dem Gesetz, schont vielleicht auch die ohnehin durch die Neuerungen des UOG überlasteten akademischen Funktionäre. Im Begutachtungsverfahren werden sie ohnehin die Gelegenheit erhalten, ihren Beitrag zur Verbesserung des Reformgesetzes zu leisten.

Aber bisher hieß es nur, die Novelle solle die Erfahrungen des Ministeriums auswerten - sind diese identisch mit den Erfahrungen jener, die unmittelbar an der Front des täglichen Papierkrieges zu kämpfen haben? Vom Vorsitzenden der Wahlkommission über den Institutsvorstand bis zum Rektor? Vielleicht ergäbe sich aus ihren Erfahrungen noch mehr, was berücksichtigt werden sollte? Mehr auch, als in einer raschen Überarbeitung nach dem Begutachtungsverfahren noch in einen fertigen Text übernommen werden kann?

Die Ressortchefin versicherte, die Novelle bedeute keine Kurskorrektur. Das hat auch niemand erwartet (auch wenn sie mancher für nötig hielte). Liegt die Behutsamkeit, mit der man nun offenbar im Ministerium an die Verbesserung herangeht - eine Behutsamkeit, die man bei der Erstellung des Gesetzes keineswegs kannte -, darin begründet, daß vielleicht doch das eine oder andere im Grundsatz geändert gehörte, ohne daß man dies'Wahrha- ben will?

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