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Deutsche Deutlichkeit

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Das Netzwerk funktioniert: Kaum waren die parlamentarischen Anfragen der Grünen über Sekten, destruktive Kulte und pseudoreligiöse Bewegungen der Parlamentsbürokratie übermittelt, waren die Betroffenen bereits voll im Bilde (dazu auch Seite 1 und 3).

Daß die Informations- und In-terventionsmaschinerie des „Scientology"-Vereins bestens funktioniert, kajm auch die FURCHE bestätigen: Nach ersten Artikeln im Jänner folgte prompt das – vergebliche – Begehren'der „Scientology Kirche Österreichs“ nach seitenlanger Gegen- und rosigster Eigendarstellung, seither folgt Leserbrief um Leserbrief Garniert wairden die Interventionen der Scientologen mit dezenten Hinweisen: Man werde, sollte sich die FURCHE weiterhin kritisch mit „Scientology“ befassen, geeignete Mittel dagegen finden; immerhin verfüge man auch über höchste Kontakte in diverse Ministerien...

ÖVP-Mandatar Josef Höchtl ortete ~ in Zusammenhang mit entsprechenden parlamentarischen Anfragen – bei den angesprochenen Behörden jedenfalls eine „Mauer des Schweigens“, R 11 atsache ist, daß hierzulande I das Problem der Sekten und J- selbsternannten religiösen Bewegungen eher unterbelichtet ist. Anders als in Deutschland – wo Scientology von den Behörden als „verfassungsfeindlich“ eingestuft wTirde – will sich in Österreich anscheinend niemand so recht zuständig fühlen. Die Grünen – die ein durchaus distanziertes Verhältnis zu etablierten kirchlichen Institutionen pflegen – bringen die Problematik in ihrer Anfragenserie auf den Punkt: Sind die angeführten „Kulte“ bloß harmlose Gemeinschaften oder werden dahinter – vieles deutet darauf hin – handfeste wirtschaftliche Interessen verborgen ? Oder sind sie gar gesellschaftszersetzend und demokratiegefährdend?

Gefordert ist jedenfalls die Staatsgewalt: Sollten die Vorwürfe stimmen, sind die selbsternannten Religionen ein Gefahrenpotential für Staat und Gesellschaft.

Stimmen die Vorwürfe nicht, werden die betroffenen Organisationen wohl kaum etwas dagegen haben, wenn ihnen nach entsprechenden Untersuchungen ein behördliches „Unbedenklichkeits-Attest“ ausgestellt wird.

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