Neuer Streit um Paudorf
Bischof Krenn macht die Weihe der neuen Paudorfer Kirche von einer Lösung im „Fall Fischer” abhängig.
Bischof Krenn macht die Weihe der neuen Paudorfer Kirche von einer Lösung im „Fall Fischer” abhängig.
Am 19. November 1992 bat die Gemeinde Paudorf das Ordinariat in St. Pölten, einen Weihetermin für die neuerbaute Kirche festzusetzen und die Weihe - sie ist nur durch den Ortsbischof oder einen von ihm beauftragten Priester zulässig -dem Altbischof der Diözese, Franz Zak, anzuvertrauen.
Am 17. Dezember antwortete Bischof Kurt Krenn, die Weihe der Kirche setze notwendig voraus, daß der Pfarrer „mit dem Bischof in voller Gemeinschaft steht”, was beim jetzigen Pfarrer, P. Udo Fischer OSB, dem der Bischof Gehorsamsverweigerung vorwirft, nicht der Fall sei. Das Weiheersuchen verlange „endgültig eine zufriedenstellende Lösung des bestehenden Problems”. Krenn sieht die Lösung darin, daß Fischer sich zur verlangten „Schadenswiedergutmachung” bereit erklärt.
In dieser Junktimierung zweier Dinge sieht der Kirchenrechtler Josef Kremsmair, Dozent an der Wiener Theologischen Fakultät, eine Verletzung des kirchenrechtlich obersten Gebotes: der Sorge um das Wohl des Volkes Gottes. Laut Kodex ist eine neue Kirche baldmöglichst zu weihen (can. 1217, 1), und ein Kirchenbau hat dem Nutzen der Gläubigen zu dienen (can. 1215, 2). Eine Verweigerung oder Verzögerung der Weihe widerspreche diesem Grundsatz. Wenn ein Bischof meine, gegen einen Ortspfarrer vorgehen zu müssen, so sehe das Kirchenrecht dafür andere Schritte vor.