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Ruhe sanft

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Wegen der Einführung von Ruhensbestimmungen auch für Bundesbedienstete zu streiken ist vielleicht unangebracht. Genauso unangebracht ist es aber auch, jeden, der Ruhensbestimmungen im Pensionsrecht grundsätzlich in Frage stellt, gleich als Volksschädling und Wegbereiter der Jugendarbeitslosigkeit zu denunzieren.

Möglicherweise ist die Bestimmung, daß eine weitere Erwerbstätigkeit nach der offiziellen Pensionierung zu Lasten der Pension geht, arbeitsmarktpolitisch sinnvoll. Mit dem eigentlichen Pensi-onsversicherungssystem hat sie aber überhaupt nichts zu tun: Es ist absurd, einen Teil der Pension aus welchen Gründen auch immer nicht auszuzahlen, solange die auszahlende Stelle (Pensions-) Versicherung heißt.

Also gilt es zunächst einmal festzuhalten: Jede Kürzung der Pension wegen weiterer Erwerbstätigkeit ist kein Privilegienabbau, sondern eine zusätzliche Abgabe die man beispielsweise „Arbeitsplatzsicherungsabgabe" nennen und über deren Zweckmäßigkeit man diskutieren könnte. Mit der gleichen Berechtigung könnte der Gesetzgeber auch verfügen, daß wegen der tristen Situation der Pensionskassen all jene, die über Vermögen oder gut verdienende Nachkommen verfügen, keine Pension mehr bekommen.

Ein weiterer, in der aktuellen Diskussion zuwenig berücksichtigter Aspekt scheint mir zu sein, daß die Ruhensbestimmungen nicht alle gleich treffen. Oder volksnäher formuliert: Die Möglichkeiten, pensionsunschädlich zu pfuschen, sind je nach gehabter Profession höchst unterschiedlich. Der von der Arbeiter-Zeitung zitierte ehedem beamtete Vermessungstechniker, der nach seiner Pensionierung bei einem Ziviltechniker weiterarbeitet und solcherart HTL-Absolventen angeblich einen Job wegnimmt, tut sich wesentlich schwerer, in seinem erlernten Beruf unbemerkt dazuzuverdienen als ein pensionierter Maurer.

Das — und nicht etwa eine unterschiedliche Solidaritätsbereitschaft — ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum die „richtigen" Beamten so gegen die Einführung von Ruhensbestimmungen sind, Bahn- und Postgewerkschafter einer derartigen Maßnahme aber bereit sind zuzustimmen: Briefträger und Schaffner haben ja auch bisher keine Chance gehabt, nach der Pensionierung im erlernten Beruf weiterzuarbeiten. Das aber, was sie nach ihrer Pensionierung im noch rüstigen Alter schon bisher dazuverdient haben, wird ihnen mangels Kontrollmöglichkeit auch künftig niemand streitig machen können.

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