6961959-1984_50_21.jpg
Digital In Arbeit

Zurück.!

Werbung
Werbung
Werbung

Die moderne Medizin kann heute vielen, die bisher auf eigene Kinder verzichten mußten, zu Nachwuchs verhelfen. Artifizielle Insemination (künstliche Besamung) und In-vitro-Fertilisierung (.JRetortenbaby") sind in Gebrauch und teilweise ein gutes Geschäft für die Durchführenden. Solange dies unter Eheleuten und ohne Experimente mit den Embryonen abläuft, haben auch Moraltheologen diese Situation ohne großen Aufschrei akzeptiert.

Kommen allerdings Personen außerhalb einer Ehe dazu (Samenspender,Mietmutter) wird die Sache nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich problematisch. Sie hat auch, so der Berliner Gynäkologe Professor Manfred Stauber, oft verheerende psychosomatische Folgen für die betroffenen Paare. Der Experte fordert daher bei der heterologen Insemination einen „vernünftigen Schritt zurück".

Die Rechtslage verdeutlicht ein Aufsatz in der „Osterreichischen Ärztezeitung" (Heft 20/1984): Die Einwilligung eines Ehemannes zu einer heterologen Insemination schließt keineswegs aus, daß nicht eines Tage der (vorerst anonyme) Samenspender, oder sogar der die Insemination durchführende Arzt, zu Unterhaltszahlungenfür das so gezeugte Kind herangezogen werden kann!

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung