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Weltfriedenstag Für den Dialog zwischen den Kulturen spricht sich Papst Johannes Paul II. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Jänner 2001 aus. Um das zu erreichen, müsse man den Weg der Vergebung und Versöhnung einschlagen. Die Religionen sollen nach den Worten des Papstes jene Werte pflegen, die allen Kulturen gemeinsam sind. Johannes Paul II. warnt vor einer Einebnung der Kulturen, er erteilt aber der Überbewertung eigener Traditionen, dem Nationalismus und dem Fremdenhass eine Absage. KAP Ost-West-Spannung Eine "kontinuierliche Verschlechterung" der katholisch-orthodoxen Beziehungen seit 1989 konstatierte der Sekretär für den ökumenischen Dialog beim Außenamt des Moskauer Patriarchats, Archimandrit Ilarion Alfejew, bei einer Dialogkonferenz über Papst Johannes XXIII. in Moskau. An der Konferenz nahm auch Kurienkardinal Roger Etchegaray teil, der bei dieser Gelegenheit mit Moskaus Patriarchen Aleksij II. zusammentraf. Aleksij warf dabei der griechisch-katholischen Kirche in der Westukraine vor, sich sämtliche Gotteshäuser "gewaltsam" angeeeignet zu haben. KAP Weihnachtsbitten Bei einer Tagung der Österreichischen Bischofskonferenz zum Thema "Integration von Fremden" in Wien richtete Kardinal Christoph Schönborn als Weihnachtsbitte an die Bundesregierung, sie möge die Familienzusammenführung aus der Zuwanderer-Quote herauszunehmen. Bei einem Pressegespräch deponierte Schönborn noch zwei weitere Wünsche an die Politik: Wer in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung habe, solle hier auch arbeiten dürfen. Als drittes sprach sich der Kardinal für konkrete Zeichen Österreichs für eine Entschuldung der ärmsten Länder aus. Gegen das Aufziehen einer "eisernen Mauer" um den Staat wandte sich der steirische Bischof Johann Weber in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung". KAP, APA Jan Hus neu verurteilt Fast 600 Jahre nach seiner Verbrennung in Konstanz ist der Reformator Jan Hus in der Bodensee-Stadt erneut "verurteilt" worden. Zwei Richter und ein Staatsanwalt sprachen Hus in einem von Studenten der Universität Konstanz organisierten "Gerichtsspiel" schuldig, weil er, so die richterliche Begründung, mit seine Kanzelreden nationalistische Unruhen in den Straßen Prags ausgelöst habe. Das Urteil - allerdings - war keine Haft-, schon gar nicht die Todesstrafe. Das späte Gericht sprach lediglich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" aus. APA

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