Wie im täglichen Menschenleben, leuchten auch im Rechtsleben Alarmsignale auf, wenn sich dort der Körper, hier der Geist gegen die Natur versündigt. Sind es dort Schmerzen, die anzeigen, daß etwas im Körper des Menschen nicht in Ordnung ist, mahnt in den Bezirken des Rechts das Gewissen, wenn Vorschriften der Rechtsordnung mit solchen der Sittenordnung in Widerspruch geraten. Wenn sich solches auf dem Gebiete der Rechtsprechung als Massenerscheinung, nämlich in bezug auf ganze Gruppen der Gesellschaft, ereignet, ist es geboten, hierzu nicht zu schweigen, insonderheit, wenn sich, was vor
Das am 12. August dieses Jahres ausgegebene Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich veröffentlicht unter Nr. 145 das Gesetz „betreffend die Abschöpfung von Mehrerlösen, Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen“.Ein fatales Ereignis lag dieser gesetzgeberischen Schöpfung zugrunde IEine Verfügung, auf Grund welcher „im Zusammenhang mit preisregelnden Maßnahmen Mehrerlöse abzuführen, Ausgleichsbeträge zu entrichten oder Unterschiedsbeträge, die sich aus Preiserhöhungen für Warenbestände ergeben, zu leisten“ waren, wurde vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig
Die Torlesstrafe wurde in der Republik Österreich erstmalig durch das Gesetz vom 3. April 1919 abgeschafft. Es war ein einfaches Gesetz, das in der Fassung vom 15. Juli 1920 in seinen beiden Paragraphen lautete:1: Im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten ist die Todesstrafe abgoschafft.2: Im ordentlichen Verfahren vor den Strafgerichten bildet statt der vom Gesetz angedrohten Todesstrafe die Strafe des lebenslangen schweren Kerkers die gesetzliche Strafe.Die Abschaffung der Todesstrafe wurde in der Folge verfassungsgesetzlich verankert. Das Verbot der Todesstrafe war schon in der
Als vor kurzem ein hoher österreichischer Richter nach 50jähriger Tätigkeit von seinem Amte Abschied nahm, sprach er in einem vor der Wiener Juristischen Gesellschaft gehaltenen Vortrag über den „Niedergang der Rechtsidee“. Er sprach hiebei von der uns allen bekannten „Erschütterung der Vorstellung vom Recht“ und davon, daß die „Neigung zu eigenmächtiger, gewalttätiger Durchsetzung des eigenen Interesses“ in den Bezirken des einzelnen, aber — was viel schlimmer ist — auch im Gebiete der Verwaltung auftritt. Und Professor Klang hat hiebei recht, denn allzuoft ist „der
„Justitia regnorum fundamentum.Ein schöner Spruch und doch ein böser Witz.Justitia im Munde der GemeinheitHeißt nicht Gerechtigkeit, heißt nurJusti z.”Diese Worte schrieb Grillparzer zum Wahlspruch des Kaisers Franz; er brachte so einen Gedanken von allgemeiner Geltung zum Ausdruck, das Verlangen, daß „die Begriffe von Gut und Schlecht mit den Begriffen von Recht und Unrecht übereinstimmen müssen”, soll die Justiz gerecht sein. Dieses Epigramm des größten österreichischen Dichtens kam mir off in den Jahren in den Sinn, in denen jedem Gerechtigkeitsgefühl zuwider unter
Man kann die Stimmen nicht mehr überhören, welche immer lauter eindringliche Kritik an der Rechtspflege üben. Es gibt zu denken, .wenn ein Vorsitzender eines Wiener Volksgerichtssenats glaubt, erst das Verlangen stellen zu müssen, die Tätigkeit der österreichischen politischen Strafgerichte darauf abzustellen, den Glauben an Recht und Gerechtigkeit in unserem Volke zu erhalten. Worte, die der gleichen Sorge entspringen, aus welcher ein Richter der Steiermark, Oberlandesgerichtsrat Doktor S i e n e r, in einem in der Wiener Juristischen Gesellschaft gehaltenen Vortrag „Geistige
Es erscheint nötig — denn es ist Grund und Anlaß gegeben —, auf die Gefahren unklarer Gesetzessprache aufmerksam zu machen. Ich zeige an einem Beispielfall, wohin es kommt, wenn sich der Gesetzgeber in seinen Anordnungen nicht klar ausdrückt, wenn Gesetze nicht einmal für den Juristen verständlich sind.Eine Tageszeitung veröffentlichte vor kurzem die im Gesetzeswortlaut gedeckte Auslegung der Übergangsbestimmungen des neuen Nationalsozialistengesetzes, wonach jeder, nur kein Illegaler, die seinerzeit gemachten Angaben bei der Registrierung binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten
In den letzten Tagen lernte ich kaum bekannte Worte Grillparzers kennen:„Neigt auch der Tag sich mir schon, noch immer möchte ich glauben in Dich mein Österreich, so Du nur einen mir zeigst, der nicht zur Meute gehört.“Nach glaubwürdiger Darstellung eines damaligen Zeitgenossen schrieb der große österreichische Dichter diese Zeilen „am Abend seines 80. Geburtstages, angewidert von der vielköpfigen Schlange Gratulierender aus damaligem Naderertum. Er hat dann das Blatt zerknittert und in den Papierkorb geworfen. Dort war es von Katharinas ordnender Hand gefunden, geglättet und