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Kärnten: Seenparadies

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Im abgelaufenen Fremdenverkehrsjahr haben die Nächtigungen in Kärnten erstmalig die 10-Millionen-Ziffer überschritten und somit mehr als das Fünffache der Frequenz des Jahres 1953 erreicht, so daß der Urlauber gegenwärtig zum bedeutendsten Wirtschaftsfaktor des Landes geworden ist. Im Ausländerfremdenverkehr überwiegt der Gast aus der Deutschen Bundesrepublik. Ihm ist vor allem der Devisenerlös im Werte von zwei Milliarden Schilling zu danken. Der Inländerbesuch, an und für sich wenig anfällig und krisenfest, war leicht rückläufig.

Mit einer gewissen Besorgnis wird der Jährliche Bettenzuwachs beobachtet, denn nicht Quantität, sondern Qualität ist gefragt. Es wurde nämlich festgestellt, daß 1963 die Zuwachsrate der Nächtigungen prozentuell nicht so groß war wie jene der neugebauten Betten und somit eine geringere Auslastung der vorhandenen Kapazität erfolgte. Die Folge ist schärfste Konkurrenz bei knappster Kalkulation. Von den 124.000 Betten im Lande entfallen 68.000 auf gewerbliche Betriebe, 47.000 werden von Privatzimmervermietern angeboten, die restlichen befinden sich in

Erholungsheimen und Kuranstalten. Ein Privatzimmervermietungsgesetz hat der Kärntner Landtag bis heute noch nicht verabschiedet.

Hauptziel des in- und ausländischen Gastes sind die warmen Badeseen, die neben den allgemeingünstigen klimatischen Voraussetzungen schon vor Jahrzehnten den Ruf Kärntens als Urlaubsland par excellence begründet haben. Die renommierten großen Fremdenorte haben ihre Beliebtheit nicht im geringsten eingebüßt, wenn auch ein zunehmendes Interesse an den abseits der großen Verkehrswege gelegenen Erholungs- und Ruhedörfern wahrzunehmen ist. Im Seenland Kärnten sind Campingplätze während der Hochsaison dichtbevölkerte bunte Zeltstädte. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn jede zehnte Nächtigung im Zelt oder Wohnwagen registriert wird. Mit Gesetz vom 12. Juli 1963 wurde ein von der Kärntner Landesregierung zu verwaltender Fremdenverkehrsförderungsfonds errichtet, zu dem alle selbständigen Erwerbstätigen, die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes erzielen, beitragspflichtig sind.

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