Verfassung neu in 18 Monaten?

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Sollen die Bundesländer in Österreichs Politik künftig weniger oder mehr zu reden haben? Das soll laut Regierungsprogramm von einem "Österreich-Konvent" innerhalb von eineinhalb Jahren entscheidungsreif diskutiert werden. Und hinterher soll der Bundesstaat auch weniger kosten.

Tatsache ist, dass bereits mehr als die Hälfte der gesetzlichen Vorgaben in Brüssel entschieden wird und die Mitgliedstaaten sie nur nachvollziehen müssen. Tatsache ist ferner, dass neun verschiedene Bauordnungen, neun Jugend-, neun Tier-, neun Naturschutzgesetze Fragen nach ihrer Notwendigkeit aufwerfen.

Harte Brocken für die Konvent-Experten, die den Gesetzgebern Empfehlungen erteilen sollen. Sicher ist, dass im bundesstaatlichen System noch Einsparmöglichkeiten stecken. Mindestens ebenso sicher ist aber, dass die Zentralisten Unrecht haben, die den Ländern alles "föderalistische Spielzeug" entreißen, die Landtage auflösen und am besten auch gleich die Landeshauptleute abschaffen möchten. Mögliche Einsparungen wären ein viel zu hoher Preis für die damit verbundene psychologische Katastrophe.

Für Nicht-Wiener ist der Landeshauptmann die wichtigste Symbolfigur, die Identität stiftet, Heimatgefühl verkörpert, Bürgernähe signalisiert. Kein EU-Kommissär kann ihm das abnehmen. Aber es zerstört auch jede Reformhoffnung, wenn schon das bloße Andiskutieren einiger Kasernensperrungen wieder reflexartige Abwehrreaktionen der Länder hervorruft wie die Rationalisierung bei Bezirksgerichten und Postämtern.

Reformwille muss vorhanden, Zerstörungswut jedoch verboten sein. Ob das alles in 18 Monaten erreichbar ist, wenn man die Reformdebatte auch noch mit dem Gott-in-die-Verfassung-Streit belastet?

Der Autor ist freier Publizist.

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