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Die Zeit der Fedalrifter

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Haben Sie Ihren Drahtesel schon startklar gemacht? Die erste Ausfahrt 1987 unbeschadet hinter sich gebracht? Ich meine, ohne Unfall, denn jetzt beginnt für viele Autofahrer wieder so eine Art Jagdzeit: Gemma Radfahrer schrecken!

In vielen Autofahrergehirnen scheint sich der Gedanke fix verankert zu haben, Radfahrer gehörten grundsätzlich einer minderwertigen Verkehrsteilnehmerkaste an. Wer nur einmal als Radler das Gesicht eines Autolen-kers gesehen hat, wenn er zum fünften Mal zum Uberholen eines „lästigen“ Pedal-treters ansetzt, weiß, wovon die Rede ist.

Unbarmherzig wird dem Radfahrer in die Spur geschnitten, und er wird in gefährliche Nähe zum Rand-

stein gedrückt. Die üblichen Handzeichen und Beschimpfungen überhört der geeichte Pedalritter längst.

Es fällt auch immer wieder auf, daß die „Giganten der Landstraße“ , die Fahrer von Lastkraftwagen, die Radfahrer oft mit einem Insekt auf ihrer Windschutzscheibe verwechseln. Anders ist nicht zu erklären, daß sie mit mörderischer Geschwindigkeit überholen, ohne dabei nachzudenken, welche Probleme der entstehende Sog den Radlem bereitet.

Sicherlich, auch jenen Au-tolenkem muß Ehre zuteil werden, die uns Radfahrer voll Rücksicht begegnen und mitunter sogar auf ihren eigenen Vorrang verzichten, damit der „Verkehrskollege“ gefahrlos passieren kann.

Kritik ist aber auch in den Reihen der Radler angebracht. Viele Pedalisten halten sich für Auserwählte. A l-le, so meinen sie, hätten sich nach ihnen zu richten. Null Promille gilt zum Beispiel nicht nur für Lenkraddreher, sondern auch für Lenkstangenbeweger …

Und das Kapitel Fußgänger bedarf ebenfalls einiger einschränkender A nmerkun-gen. Wie lange noch dauert der Umdenkprozeß, bis sie kapieren, daß ein Radweg nicht zum Spazierengehen angelegt wurde?

Das Dorado für Wiener Radfahrer und Spaziergänger ist derzeit die Donauinsel. Viele Radler betrachten allerdings die Wege als ihre ureigene Domäne und „bolzen“ , was das Zeug hält. Da Rennräder nun einmal über keine Alarmglocke verfügen und der Mensch darüber hinaus hinten keine Augen besitzt, wird es mitunter recht gefährlich, wenn sich so ein Radler an den Spaziergänger heranschleicht und erst im letzten Moment ausweicht.

Nach jahrelanger Debatte um ein Radwegenetz kann man jetzt auf eigenen Wegen seiner Leidenschaft frönen und der Blechlawine entrinnen. Soll dabei wiederum nur das „Faustrecht“ gelten?

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