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„Finanzausgleich" für Künstler?

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Wenn unsere Gesellschaft die Kunst braucht, sollte sie auch dafür sorgen, daß die Künstler arbeiten können, so die Ex-Kunstministerin Hilde Hawlicek beim Salzburger Urheberrechtskongreß.

Dafür ist eine weitere Novelle des aus dem Jahr 1936 stammenden österreichischen Urheberrechtsgesetzes notwendig. Zwei wichtige Anliegen aus einem Forderungskatalog des Jahres 1992 sind jetzt Gesetz: die Bibliothekstantieme und die Vergütung für künstlerische Werke, die für den Gebrauch in Kirche, Schule, Unterricht verwendet werden. Nun sollen Bund und Länder für die Realisierung des Gesetzes sorgen. Bibliothekstantieme und Vergütung für den-

Schulgebrauch sollen dabei den Verwertungsgesellschaften zufließen, die ihrerseits diese Gelder für Kunstförderung beziehungsweise soziale Unterstützung von Künstlern einsetzen.

. Weiters bedürfen folgende urheberrechtlichen Probleme dringend einer Lösung:

□ Rund 1,5 Milliarden Kopien werden in Österreich pro Jahr unerlaubt und ohne Bezahlung von urheberrechtlich geschützten Werken gemacht. Nun soll für jedes verkaufte Fotokopiergerät ein Beitrag gezahlt werden, der den Schaden der Künstler wenigstens teilweise vergütet.

□ Ein junger Maler oder Bildhauer, der sein Original einmal für wenig Geld verkauft hat, ist an Gewinnen, die später damit im Kunsthandel gemacht werden, bisher nicht beteiligt. Jetzt soll ein neues Folgerecht den Künstlern ermöglichen, an den Erlösen aus der Weiterveräußjjrung

ihrer Werke an Dritte zu partizipieren. Diese Regelung wird übrigens in acht von zwölf EG-Ländern bereits mit Erfolg praktiziert. □ Bisher blieben sämtliche Erlöse aus der Verwertung eines Films beim Produzenten. Jetzt sollen auch die an der Filmarbeit beteiligten Künstler (Regisseure, Ausstatter, Kameraleute...) einen festen Anteil davon erhalten.

Weitere Vorschläge sind steuer-und sozialrechtliche Maßnahmen ebenso wie die Gründung eines „Österreichischen Kunstfonds".

Ziel ist eine Art „Finanzausgleich" innerhalb des Kunstbereichs. Da, wo mit Kunst Geld gemacht wird, soll jeweils ein kleiner Teil abgeschöpft werden und dorthin fließen, wo anspruchsvolles künstlerisches Schaffen zusätzliche Mittel braucht, wie etwa im Bereich der neuen Musik.

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