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GEFAHR IDEOLOGISCH ANGEHEIZTER DEBATTEN

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Die Entwicklung der Menschenrechte im Rahmen der UNO hat seit der Annahme der universellen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 gewiß eindrucksvolle Fortschritte zu verzeichnen. Gerade im Bereich der sogenannten Kodifikation der Menschenrechte konnten unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen Normen und Standards fixiert werden, deren universelle Anerkennung zu den großen zivilisatorischen Leistungen des 20. Jahrhunderts zählt.

Die UN-Weltpakte über bürgerliche, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte stellen den Kernbestand eines menschenrechtlichen Weltmaßstabs dar, der von niemandem mehr ernsthaft bestritten wird. So erfreulich dieser Fortschritt an sich ist, so problematisch und unbefriedigend freilich erweist sich bei näherer Betrachtung die konkrete Verwirklichung der Menschenrechte in vielen Ländern der Erde. Auch die kodifikatorische Weiterentwicklung der Menschenrechte in eine zweite und dritte Generation darf nicht dar-

über hinwegtäuschen, daß die Situation bei der Anwendung selbst elementarstermenschenrechtlicher Normen allzu häufig - gelinde gesagt - zu wünschen übrig läßt.

Nirgends klaffen Anspruch und Wirklichkeit in den übernationalen Beziehungen so weit auseinander wie bei den Menschenrechten. Nirgends auch besteht in diesem Ausmaß die Gefahr, daß in ideologisch aufgeheizten Debatten hehre Grundsätze in ihr Gegenteil verkehrt und Prinzipientreue mit Hy-pokrisie vermengt werden.

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