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Gemeinden wollen mehr Autonomie

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Die Verhandlungen über eine Bundesstaatsreform - Stichwort: mehr Föderalismus -zwischen Bund und Ländern sind vorerst durch eine „Nachdenkpause” unterbrochen. Nun fordern auch die Gemeinden eine Ausweitung ihrer Rechte.

„Der Föderalismus darf nicht bei den Ländern aufhören”, mahnt der Präsident des österreichischen Gemeindebundes, Franz Romeder, im FüRCHE-Gespräch: „Es gibt nicht nur die Gebietskörperschaften ,Bund' und ,Länder', sondern auch Städte und Gemeinden.” Wenn der Föderalismus ernst genommen werde, bedeute das in seiner konsequenten Weiterverfolgung vor allem eine Ausweitung der Kompetenzen der Gemeinden.

Romeder verweist auf einen Forderungskatalog an die Regierung, über den es bereits Verhandlungen mit Föderalismusminister Jürgen Weiss und Staatssekretär Peter Kostelka gegeben hat. Dabei geht es etwa um ein verbessertes Anhörungsrecht der Gemeinden bei Bundes- und Landesgesetzen (bei Gesetzes-Initiativanträgen ist kein Begutachtungsverfahren vorgesehen; die Gemeinden haben daher nicht einmal die Möglichkeit der Stellungnahme); eine Verfassungsbestimmung über das Initiativrecht der Gemeinden für Bundes- und Landesgesetze oder die Möglichkeit einer Verbandsklage für Gemeindebund (und Städtebund) beim Verfassungsgericht.

Ob nicht die Gefahr besteht, daß die Forderungen der Gemeinden beim Konflikt zwischen Bund und Ländern einfach übergangen werden? - Romeder kämpferisch: „Uns wurde von Kostelka und Weiss noch ein Gesprächstermin vor der Beschlußfassung der Strukturreform zugesagt. Darauf werden wir bestehen - ebenso wie auf der vollen Umsetzung unseres Forde-rungskataloges.”

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