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Der Bundesrat im Domröschenschlaf

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1 in Großteil der zwischen Bund und Ländern strittigen A Reformpunkte konnte zwar einvemehmlich gelöst werden - so bleibt etwa der Denkmalschutz in der Zuständigkeit des Bundes, die Kompetenz für den Tierschutz wiederum verbleibt bei den Ländern -, einige wenige, dafür umso wesentlichere Probleme sind aber nach wie vor ungelöst: So etwa die Frage der Finanzierung. Die Länder wollen die Übernahme von mit Verwaltungsaufwand verbundenen Kompetenzen vom Bund finanziell abgegolten haben. Grundsätzlich ist Finanzminister Ferdinand Lacina dazu bereit, strittig ist aber noch die Bewertung, also wieviel die Länder wofür bekommen sollen.

Um diese Frage zu klären, wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Finanzminister, den Finanzlandesräten, Föderalismusinister Jürgen Weiss und Staatssekretär Peter Kostelka eingesetzt (dazu auch die Interviews auf den Seiten 11 und 12). Eine der heikelsten Punkte dabei ist die Frage der Bewertung beziehungsweise der kosten für die Bundesstraßenverwaltung.

Ebenso ungeklärt ist die Frage der Verankerung der Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung: Dieses Gremium existierte bislang auf informeller Basis, ist aber mittlerweile in mehreren Gesetzestexten erwähnt, etwa als Entsendungsorgan für Mitglieder der Regional-radiobehörde. Die Bundesländer wollen eine explizite Verankerung dieses Gremiums in der Bundesverfassung, vor allem die SPÖ hat dagegen Bedenken. Der Ball liegt nun )ei der Bundesregierung.

Einer Lösung harrt auch noch die Frage der Bürgermeisterdirektwahl beziehungsweise diverse Probleme divergierender Wahlordnungen. In diesen Bereichen soll nun das Parlament aktiv werden.

Im direkten Zusammenhang mit der verfassungsmäßigen Stellung der Landeshauptleutekonferenz und mit den demokratischen Strukturen der Republik steht auch die Frage einer Aufwertung der Länderkammer des Parlaments, des Bundesrates: Wird der Bundesrat aus seinem Dornröschenschlaf erweckt und wird er mit mehr Kompetenzen ausgestattet (derzeit im wesentlichen bloß das suspensive, also aufschiebende Veto gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates), geht das natürlich nur zu Lasten anderer Organe, also entweder des Nationalrates oder eben der Landeshauptleute beziehungsweise der Landtage. Auch hier liegt der Ball beim Parlament: die Fraktionen von SPÖ und ÖVP sollen Reformvorschläge erarbeiten.

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