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Die Neuordnung alter Kirchen

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Die Kirchenbautagung, zu der sich im Mai 1964 in der katholischen Akademie in München Fachleute aus dem ganzen deutschen Sprachraum trafen, formulierte im Protokoll die Aufforderung: es sei von Fall zu Fall zu untersuchen, wie auch bei alten Kirchenräumen ohne Irritierung des Raumgefüges eine Neuordnung möglich ist. Auch die nun für die ganze Kirche verbindliche Instruktion für die Durchführung der Kcnzilsbeschlüsse über die Liturgie dehnt ihre Weisungen auf den Fall der Erneuerung oder Neueinr richtung bestehender Kirchen aus. Im Gefolge der Liturgiereform des Konzils ist also mit Veränderungen der kultischen Ordnung im Raum zu rechnen. Ist der Wunsch nach veränderter Anordnung im Raum wirklich eine so einmalige, in der Geschichte nie dagewesene Zumutung, wie es manchmal dargestellt wird?

Ein Blick in die Geschichte führt zu staunenswerten Feststellungen, die wir nur aus dem Auge verloren haben. Zunächst zeigt sich, daß jede Zeit nicht nur ihre neuen Kirchenbauten auf eine neue Weise verwirk-

licht hat, sondern daß auch die alten Kirchen immer wieder umgebaut wurden. Am Beispiel eines so traditionsreichen Kirchenbaus wie St. Gereon in Köln, der bis in konstantinische Zeit zurückgeht, ergeben sich allein vier Umstellungen zwischen 1766 und 1885. Der Rückblick in die Geschichte zeigt auch, daß der Altarplatz an vorgezogener Stelle von frühchristlicher Zeit durch alle Stile hindurch oft bis ins 19. Jahrhundert hinein bewahrt worden ist. Auch in Barockkirchen sind zahlreiche Volksaltäre an weit vorgezogener Stalle im Schiff noch heute in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten. Zum Teil wurden vorgezogene Altäre erst im 19. Jahrhundert abgetragen, was kein Rückschritt war, sondern ein Fortschritt im Hinblick auf die Raumzusammenfassung zu einer einzigen Kirchenfamilie. Nur daß diese Zusammenfassung leider ausschließlich auf das ferne Zentrum des „Hochaltars“ hin erfolgte. Wir ringen heute um die Wiedergewinnung des eindeutigen Kultzentrums an vorgezogener Stelle.

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