Österreichisches Modell anno 2019

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Man könnte Politik lösungsorientiert anlegen. Um etwa das symbolpolitisch trächtige, aber real marginale Problem kopftuchtragender Mädchen in Kindergarten und Volksschule anzugehen, könnte man über die betroffenen Einzelfälle ins Gespräch kommen. Oder aber mit der entsprechenden Religionsgemeinschaft darüber in Kommunikation treten, wie man klarmachen kann, dass das Kopftuch für Kinder mitnichten eine religiöse Pflicht ist, und wie allfällige Konflikte zwischen Religionsfreiheit und Kindeswohl zu lösen wären.

Doch das – neue – österreichi­sche Modell ist nicht der Konsensversuch, sondern das Dekretiere­n und Verbieten – was im gegenständlichen Fall schon Blüten treibt: Das Bildungsministerium hat nun an die Schulen eine Handreichung verschickt, wie das Kopftuchverbot umzusetzen ist. Schon die Definition desselben erfordert Aufwand – es reicht nicht, wenn einzelne Haarsträhnen oder der Haaransatz zu sehen sind, Hals und Kinn müssen „im Ausmaß eines Rollkragenpullovers“ sichtbar sein. Eine absurde Tuch-, Haar- und Kopfkontrolle wird da verlangt, und Gefahr ist offenbar sowieso in Verzug: Kopftuchtragen­de Mädchen müssen „unverzüglich“ der Schulleitung gemeldet wer­den, die ihrerseits noch am selben (!) Tag die Bildungsdirektion zu informieren hat, auf dass diese binnen vier Tagen die Eltern vorlädt.

Es handelt sich, wie gesagt, um Kindergarten- und Volksschulkinder und nicht um Schüler älterer Semester, die etwa beim Drogenkonsum erwischt wurden. Aber wenn es ums Prinzip geht …Ach, würde solch juristisches und sozialpolitisches Hirnschmalz doch für tatsächliche Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden!

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