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Platz für Quereinsteiger

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Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform für die FPÖ bei der Kandidatenaufstellung? Nicht viel gegenüber bisher, meint Generalsekretär Walter Meischberger. Daß die FPÖ in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erringen könnte, hält er für wenig wahrscheinlich.

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Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform für die FPÖ bei der Kandidatenaufstellung? Nicht viel gegenüber bisher, meint Generalsekretär Walter Meischberger. Daß die FPÖ in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erringen könnte, hält er für wenig wahrscheinlich.

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Ein bundeseinheitliches Vorwahlsystem wird es in der größeren Oppositionspartei für die nächsten Nationalratswahlen nicht geben. „Wie die Bezirke ihre Vorschläge erstellen, ist ihre Sache, auch die Landesgruppen organisieren das für sich selbst", erläutert FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger im Gespräch mit der FURCHE das freiheitliche Vorgehen bei der Kandidatennominierung. Vorwahlen - „ich kann mir gut vorstellen, daß das in Tirol der Fall sein wird" - und die herkömmliche Vorgangsweise, daß die Landesparteivor-stände entscheiden und reihen, können nebeneinander bestehen, gut möglich aber auch, „daß man Umfra-

gen unter Mitgliedern macht".

Meischberger: „Da wird es sicher eine buntgemischte Vielfalt geben." In einer Sitzung des Bundesparteivor-slandes im Juli sei jedenfalls über verschiedene Ideen gesprochen worden.

Obwohl man die Kandidatenauswahl für die Regionalwahlkreisebene nicht vernachlässigen werde, spiele die Frage der Direktmandate für die FPÖ nur eine untergeordnete Rolle: Die Chancen, dort ein Mandat zu erobern, seien auch für die Freiheitlichen derzeit noch gering.

„Das Geld spielt eine Rolle"

Außerdem ist Meischberger überzeugt, daß bei den Vorzugsstimmen-wahlkämpfen auf Regionalwahlkreisebene künftig „das Geld eine bestimmende Rolle spielen wird. Das ist ein Problem für die kleineren Parteien." Der FP-Wahlkampf werde daher auf Landes- und Bundesebene „darübergelegt", quasi als Grundausstattung. Die regionalspezifische Wahlwfrbung „über das 0815-Strickmuster hinaus muß dann der Kandidat selbst aufbringen".

Weil die Chancen auf ein Direktmandat so gering sind, wird es auch zu Mehrfachkandidaturen in allen drei Ermittlungsverfahren - Regional Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene -kommen, vor allem auch zu Doppelabsicherungen auf Landes- und Bundesliste.

Wo FPÖ-Partei- und Klubobmann Jörg Haider - „und ob überhaupt, das hängt von der Entwicklung in Kärnten ab" - kandidiert, steht in den Sternen. „Aber wenn er kandidiert", meint Meischberger, „wird er Spitzenkandidat auf der Bundesliste sein - und damit in jedem Ort in Österreich wählbar. Aber ich muß ehrlich sagen, daß wir das noch nicht in allen Details besprochen haben."

Klar ist aber, daß die Bundesliste für das dritte Ermittlungsverfahren, auf die es dann aber keinerlei Wählereinfluß via Vorzugsstimmen mehr gibt

Meischberger: Ausgleich wird künftig wichtiger (Fotos Hopi)

- für die FPÖ von zentraler Bedeutung ist. Sie wird zeitlich nach der Festlegung der Listen für die Regional- und Landeswahlkreise erstellt werden, wobei drei Kriterien den Ausschlag geben sollen. Das sind für Meischberger einmal die „Bundesnotwendigkeiten, die zur Bearbeitung von Sachmaterien, etwa Sprecher für Justiz oder Wirtschaft, besetzt werden müssen". Außerdem müsse dort, „wenn es nicht schon auf Landepisten passiert ist, Platz für Quereinsteiger geschaffen werden".

Gesellschaftlicher Ausgleich

Und schließlich falle der Bundesliste die Aufgabe zu, „den gesellschaftlichen Ausgleich herzustellen" und Wählergruppen, die in der Fraktionszusammensetzung sonst vielleicht nicht vertreten wären, zu berücksichtigen. Etwa Frauen, Bauern, Freiberufler. „Wir werden allgemein schauen müssen, daß wir im Klub die Bevölkerung widerspiegeln. Da muß", ist Meischberger überzeugt, „künftig sicher stärker eingegriffen werden."

Ein Beitrag über die Konsequenzen der Wahlrechtsreform für die Grünen im Parlament ist in der FURCHE 30/1992 erschienen.

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