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Ersparter Wohnbau

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Die Befriedigung des Wohnungsbedürfnis» «es ist eines der ältesten Sparmotive. Die finanziellen Erfordernisse für den Erwerb beziehungsweise die Reparatur eines Hauses oder einer Wohnung und ihre entsprechende Einrichtung übersteigen in der Regel die Einkommenkraft einer Periode, so daß zwangsläufig über einen längeren Zeitraum Rücklagen gesammelt oder Verpflichtungen abgedeckt werden müssen.

Im modernen Wohlfahrtsstaat herrscht allgemein die Meinung, daß die Wohnung ein die Menschenwürde eins-chließendes Kulturgut und weniger eine Ware ist, die den Gesetzen der freien Marktkräfte unterliegen solle. Aus dieser Sicht erklärt sich die starke Stellung des sozialen Wohnbaues und die mannigfachen Transferzahlungen des Staates bei der Wohnbauflnanzierung und bei der Deckung des laufenden Wohnungsaufwandes. Eine soziale Wohnbaupolitik muß sich aber stets ihrer Orientierungsmaßstäbe bewußt sein, wie Bevorzugung obdachloser, kinderreicher, einkommensschwacher und minderbemittelter Bevölkerungsschichten, und diese Maßstäbe den gegebenen Verhältnissen, etwa einem allgemein gestiegenen Volkseinkommen, anpassen. Aus dieser Überlegung heraus ist die Neuordnung der Bundeswohnbauförderungspolitik im letzten Jahr bewußt durch die Einführung von — wenn auch großzügig festgelegten — Einkommensgrenzen sozial abgestuft worden; auf der anderen Seite wurde die Bedeutung des Wohnungseigentums als wirtschaftspolitisches Ziel herausgestrichen. Diese Politik liegt durchaus auf der von den Sparkassen immer verfolgten eigentumspolitischen Linie. Die Eigeninitiative und die Eigenversorgung ist freilich nicht nur durch eine sinnvoll abgestufte Subjektförderung des sozialen Wohnungsbaues, sondern auch durch eine harmonische allgemeine Sparförderung zu ermutigen. Freifinanzierte Wohnungen sind darüber hinaus beweglicher und verbessern damit die Mobilität der Arbeitskräfte. Die Einkommensverwendung der privaten Haushalte sollte bei einem Abbau des Sofortkonsums zu einem Konsum höherwertiger Verbrauchsund Gebrauchsgüter, und schließlich zur privaten Eigentumsbildung unter Einschluß von Wohnungseigentum umgestaltet werden. Bei internationalen Vergleichen des relativen Anteils der Wohnungsausgaben am Gesamteinkommen muß freilich auch das verhältnismäßig niedrige Einkommensniveau in Österreich berücksichtigt werden; trotzdem ist eine Umstrukturierung des privaten' Verbrauchs möglich und wünschenswert.

Wohnbaufinanzierung durch Sparkassen

Nicht umsonst wird im § 19 des Sparkassenregulativs bei den Anlagemöglichkeiten der Sparkassen das Hypothekardarlehen an erster Stelle angeführt. Tatsächlich ist seit Erlassung des Sparkassenregulativs im Jahre 1844 der wichtigste Schwerpunkt in der Kreditpolitik der österreichischen Sparkassen die Finanzierung des Wohnungsneubaues und der Renovierung erhaltungswürdiger Gebäude geblieben. Viel von der immer wieder vorgebrachten Meinung, die Sparkassen hätten ihre ursprüngliche Aufgabenbestellung aufgegeben, würde illusorisch werden, nähme man sich nur die Mühe, die Bilanzen der österreichischen Sparkassen genauer zu analysieren.

Ende 1967 waren 46,68 Prozent (betragsmäßig) sämtlicher bei den Sparkassen aushaftenden Ausleihungen durch Hypotheken innerhalb der mündelsicheren Belehnungsgrenze belehnt. Wohnbau und Hausreparaturen stellen nicht nur im Rahmen der Hypothekardarlehen der Sparkassen eine hervorragende Position dar, sondern auch im Gesamtausleihungsgeschäft der Sparkassen. Die zusammengefaßten Jahresbilanzen 1967 der österreichischen Sparkassen weisen 61.285 Darlehen und Kredite im Betrag von 8021,3 Millionen Schilling für Zwecke des Wohnbaues und der Hausreparaturen aus. Diese Ziffern entsprechen 15,89 Prozent (anzahlmäßig) beziehungsweise 28,58 Prozent (betragsmäßig) der Gesamtausleihungen aller österreichischen Sparkassen. Das Übergewicht dieses Kreditzweckes innerhalb der Sparkassenausleihungen ist in den letzten Jahren fast konstant geblieben. Betragsmäßig etwas mehr als die Hälfte des gesamten Wohnbaukreditvolumens der Sparkassen entfällt auf die Woh- nungs- und Siedlungsvereinigungen, die traditionsgemäß eine enge Bindung zum Sparkassenwesen äufweisen. Würde man den Anleihe-, Pfandbrief- und Kommunalobligationenerwerb der Sparkassen sowie teilweise auch manche Kommunaldarlehen, welche direkt oder indirekt der Wohnbaufinanzierung dienen, zu den Sparkassenausleihungen für Wbhnbau und Hausreparaturen hinzurechnen — was leider nur statistisch sehr ungenau möglich ist —, dann wäre die Spitzenposition der Wohnbaufinanzierung innerhalb der Sparkassengeschäftstätigkeit noch markanter zu sehen.

Unter Vernachlässigung der statistisch nicht exakt belegbaren Kredite der Versicherungswirtschaft an den Wohnungsbau (einschließlich Hausreparaturen) liegen die Sparkassen mit einem Marktanteil von zirka 40 Prozent (Medio 1968) klar an der Spitze des Kreditapparates, vor den Bausparkassen und den Landeshypothekenanstalten.

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