Glückliche Familien im Eigenheim, gesunde, spielende Kinder im Grünen, blühende Bäume und Sträucher — Bilder strahlender Zufriedenheit und Hoffnung — ist dies nicht ein Widerspruch zu der Vorstellung einer Stadt mit geschlossenen, engen Häuserreihen und in den Himmel ragenden Hochhäusern? Die 41.409 Hektar umfassende Fläche des Wiener Stadtgebietes ermöglichte auch die Errichtung von Siedlungsanlagen. So weist die Statistik über das Bau- und Wohnungswesen in Wien neben 30.804 Miethäusern, 859 Wohnbaracken, 1483 landwirtschaftlichen Wohnhäusern auch 34.146 Eigenheime auf. Von
Ein Bauwerber erklärte jüngst, daß man vorerst „Jus“ studieren müsse, um die Wohn-bauförderungsbestimmungen richtig zu verstehen. Er wollte damit zutreffend zum Ausdruck bringen, daß die Wohnbauförderungs-bestimmungen in so vielen Gesetzen, Erlässen und Verordnungen verstreut seien, daß es größte Schwierigkeiten beireite, die Kenntnis dieser Vorschriften zu erlangen. Es wird daher das schon vor mehr als einem Jahr auf der III. Oesterreichischen Wohnbautagung geforderte neue Wohnbauförderungsgesetz vor allem eine Zusammenfassung und damit Uebersichtlichkeit aller zur
Die österreichische Bischofskonferenz hat die Errichtung eines eigenen Siedlungsamtes für den kirchlichen Bereich beschlossen. Aufgabe dieses Dienstes wird es sein, alle kirchlichen Siedlungsbestrebungen zu einer planvollen Zusammenarbeit zu vereinigen, die notwendigen gründ- und bodenmäßigen, technischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, die Siedlungsträger und Siedlerinteressenten zu beraten und so den zweckmäßigsten Einsatz und schnellsten und größten Erfolg zu erreichen.Damit soll die von der österreichischen Bischofskonferenz im März 1947 ins Leben gerufene
Auf dem Gebiete der Volksgesundheit, der Kriminalität oder in den Ehescheidungsstatistiken — überall werden die zersetzenden Auswirkungen des Wohnungselends sichtbar. Univ.-Prof. Doktor K ö s 11 e r hat in einer jüngst veröffentlichten Darstellung nach einem genauen Studium der Ehescheidungsakten des Oberlandesgerichtssprengels Wien feststellen müssen, daß ein Großteil der gerichtlichen Ehescheidungsverfahren seinen Grund in den unzulänglichen Wohnungsverhältnissen hat. 300.000 vordringliche Wohnungswerber tauchen in den Karteien der Wohnungsämter auf — muß das nicht Anlaß zu
Von der Öffentlichkeit nicht mit gebührender Aufmerksamkeit verfolgt, sind in den letzten Wochen nunmehr auch von der Steuergesetzgebung Wege beschritten worden, die die Wohnbautätigkeit nach Kräften fördern und einen begründeten Anreiz für die Freimachung von Privatmitteln für Wohnzwecke bieten sollen. Die österreichische Finanzverwaltung folgt damit einer bewährten österreichischen Tradition, die schon in dem Arbeiterwohnungsgesetz vom 8. Juli 1892 und in dem Gesetz betreffend Begünstigungen für Gebäude mit gesunden und billigen Arbeiterwohnungen vom 8. Juli 1902 ihren Ausdruck
Der Deutsche Bundestag hat am 28. März 1950 einstimmig das erste Wohnungsbaugesetz beschlossen. Dieses Gesetz verpflichtet den Bund, die Länder und Gemeinden, den Wohnungsbau unter besonderer Bevorzugung des Baues von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung lind Miete für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind (sozialer Wohnungsbau), als vordringliche Aufgabe zu fördern. Das Ziel ist: innerhalb von sechs Jahren 1,8 0 0.0 00 Wohnungen dieser Art zu schaffen. Der Wohnungsbau soll unter Berücksichtigung der Arbeitsmöglichkeiten, namentlich der Wohnraumbeschaffung für
Die in unseren Städten und Märkten stehenden Häuserruinen sind täglich laute Rufer und Mahner zum Wiederaufbau. Die in den Gemeinden, ja auch in den kleinsten Dorfsiedlungen bestehende Wohnungsnot ruft nach 'einer sofortigen und entscheidenden Abhilfe. Der immer mehr und mehr dem Verfall ausgesetzte Hausbesitz erfordert gleichfalls wirksame Maßnahmen. Diese Tatsachen verdienen nicht nur als rein wirtschaftliche und kreditpolitische Fragen erhöhte Aufmerksamkeit, sondern es muß die Lösung dieser aufgeworfenen Probleme auch vom sozialen, sittlichen, kulturellen und volksgesundheitlichen
Im Rihgen um eine bessere Gesellschaftsordnung bedarf es klarer Entwicklungslinien und einer eindeutigen Zielsetzung. Zu der nüchternen Erkenntnis des sicheren Weges muß jedoch auch die Wärme des menschlichen Wollens und Strebens treten. Die allzu große Not und das oft zutage tretende krasse Unrecht können nur durch eine hingebungsvolle opferbereite Liebe, aius dem Gedanken der sozialen Verantwortung heraus, gemildert und gelindert werden. Wo sich di richtige Erkenntnis des Weges mit dem Bewußtsein der Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und mit einem hilfsbereiten Opferwillen
Die „Furche” hat eine Diskussion darüber eröffnet, welche Maßnahmen zur Sicherung einer gerechten und erfolgverbürgenden, raumschaffeaden Wohnungswirtschaft notwendig sind. In einem Aufsatz über die bestehenden Ungerechtigkeiten in der Wohnungswirtschaft zeigte der bekannte Wohnungswirtschafter Dr. Hans M i 11 e r das bestehende Wohnungsunrecht, seine Ursachen und Mittel und Wege zur Beseitigung der Mißstände auf. Bei Erörterung der einschlägigen Fragen kann man jedoch oft den Einwand hören, das gegenwärtige Wohnungsproblem sei nicht ein so dringliches, da durch den Ausfall von