Selbst wer im Recht ist hat es oft nicht leicht, seine Ansprüche durchzusetzen. Nach langen, teuren Verfahren kommt der Rechtsspruch für manchen zu spät.
Wenn Sylvia Löw abends ein Fenster ihrer Wohnung in der Stollgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk öffnet, packt sie das blanke Entsetzen.Seit der Verlängerung der U- Bahnlinie 3 bis zum Westbahnhof vermag die Mariahilfer Straße den Durchzugsverkehr vom Ring bis zum Gürtel nicht mehr zu bewältigen. Zur Hauptverkehrszeit bei 25 Minuten Fahrzeit ist es verständlich, daß sich die Autofahrer ihren Weg durch den anrainenden siebenten Bezirk bahnten. Die dauerhafte Lösung wurde die Stollgasse, die die Schottenfeldgasse und den Mariahilfer Gürtel verbindet.Für die Anrainer der
Vor etlichen Wochen wurde dem „Österreichischen Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB)“ – einem jener gemeinnützigen Wiener Vereine, der sich die Pflege, Hilfe und Betreuung von Behinderten zur Aufgabe gemacht hat – von der zuständigen Magistratsabteilung mitgeteilt, daß ein Strafverfahren wegen Übertretung der Gewerbeordnung eingeleitet werden muß. Begründet wurde dies damit, daß der Verein einen Fahrtendienst zur Beförderung von Behinderten nicht nur des eigenen Vereins ohne eforderliche Gewerbeberechtigung betrieb.Der Geschäftsführer des
Von Betriebsanlagen ausgehende Gesundheitsund Umweltgefahren lassen sich zumeist räumlich nicht begrenzen; Akteneinsicht zur Beurteilung der Gefahren steht aber nach den verschiedenen umweltrechtlichen Vorschriften (Wasserrechtsgesetz, Gewerbeordnung et cetera) nur den Nachbarn als Verfahrensparteien zu.“ – Diese und ähnliche Kritiken mußte der Gesetzgeber in den letzten Jahren wiederholt einstecken.Mit dem am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz (UIG) besteht nunmehr ein generelles und umfassendes Recht auf Mitteilung von Umweltdaten, das jedermann Akteneinsicht