August Wöginger wurde wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen – und (nicht rechtskräftig) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie einer unbedingten Geldstrafe von 43.000 Euro verurteilt. Mittlerweile ist er als ÖVP-Klubchef zurückgetreten. Während Wöginger nur ein „Bürgeranliegen“ weitergegeben haben will, sah die WKStA – durch Chats belegte – Ämterkorruption. Doch wo beginnt Korruption grundsätzlich – und was sind ihre gesellschaftlichen Folgen? Ein FURCHE-Dossier.























