Chatleaks und Korruption: Wie privat ist der Staat?
Verstößt die Veröffentlichung von Chatprotokollen gegen Persönlichkeitsrechte – oder überwiegt öffentliches Interesse? Staatsanwälte-Vertreterin Cornelia Koller im Interview.
Verstößt die Veröffentlichung von Chatprotokollen gegen Persönlichkeitsrechte – oder überwiegt öffentliches Interesse? Staatsanwälte-Vertreterin Cornelia Koller im Interview.
Postenschacher, Häme über den VfGH, die katholische Kirche oder den „Pöbel“ ohne Diplomatenpass: Die Chatnachrichten, welche zuletzt an die Öffentlichkeit kamen, ließen viele verstört zurück. Während die einen bei der Offenlegung dieser – aus Ermittlungsmaterial stammenden und an den Ibiza-U-Ausschuss weitergeleiteten – Nachrichten das öffentliche Interesse als vorrangig erachteten, sahen andere fundamentale Persönlichkeitsrechte verletzt. Ins Zentrum der Debatte gerieten jedenfalls die Staatsanwälte. Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss, warf einzelnen Vertretern Fehlleistungen und politisch blinde Flecken vor. Ein neues „Rechtsstaats- & Anti-Korruptions-Volksbegehren“ wendet sich nun gegen Angriffe auf die Justiz (vgl. Infobox unten). Aber was sagen die Staatsanwälte selbst dazu? Die FURCHE hat Cornelia Koller, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, zum Interview gebeten.
DIE FURCHE: Frau Präsidentin, ein neues Volksbegehren will den Rechtsstaat schützen und Korruption bekämpfen. Was halten Sie davon?
Cornelia Koller: Als Staatsanwältevereinigung begrüßen wir dieses Volksbegehren. Es enthält unter anderem viele Forderungen von uns. Jede Initiative, die zu mehr Bewusstsein in diesem Bereich führt, ist hilfreich.
DIE FURCHE: Zentraler Auslöser des Begehrens waren „Angriffe auf den Rechtsstaat“, insbesondere auf die Staatsanwaltschaft. Wo sehen Sie das Problem an der Kritik, die vor allem seitens der ÖVP geäußert wird?
Koller: Das Hauptproblem ist die ständige pauschale öffentliche Kritik. Es wird der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wie auch der Justiz ständig parteipolitisches Handeln unterstellt, ohne konkrete Sachverhalte darzulegen. Das soll nicht heißen, dass die Arbeit der Staatsanwaltschaften nicht überprüft werden darf – im Gegenteil: Sie soll jederzeit sachlicher Kritik und der Überprüfung durch das unabhängige Gericht unterzogen werden. Alles andere aber schadet nur dem Vertrauen in den Rechtsstaat.
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