Irreführung "Im Namen des Volkes"

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Vergangenen Sonntag urteilte die Ex-Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss erstmals als TV-Richterin auf Puls 4 -diesmal zum Thema Kopftuchverbot. Ein Gastkommentar über eine Sendung als Kategorienfehler.

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Vergangenen Sonntag urteilte die Ex-Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss erstmals als TV-Richterin auf Puls 4 -diesmal zum Thema Kopftuchverbot. Ein Gastkommentar über eine Sendung als Kategorienfehler.

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Der demokratische Rechtsstaat wird oft auf zwei der drei Wörter, die ihn umschreiben, reduziert: Demokratie und Recht. Demokratie heißt, es entscheidet die Mehrheit, und Recht meint persönliche Gerechtigkeitsvorstellungen und Ansprüche. Mit der Bundesverfassung hat das wenig zu tun. Dort steht die Bindung des Staates an Verfassung und Gesetze, die Sicherung fairer Verfahren und demokratischer Teilhabe im Zentrum. Das ist nicht einfach zu vermitteln. Wenn sich Rechtsphilosophen auf eine moralische Anforderung an Juristen in der Demokratie einigen können, dann ist es die, Verständnis für den demokratischen Rechtsstaat zu fördern.

Umso erstaunlicher scheint es uns, dass eine ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes einer TV-Show ihr Gesicht leiht, die genau das Gegenteil erreicht. Die Sendung wurde mit der Frage "Was denken und fühlen 8,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher?" beworben. Sie will die "großen Themen" auf den Punkt bringen und Orientierung durch "Fakten, Beweise und Zeugen im Kreuzverhör" schaffen. Aktuelle, brisante gesellschaftspolitische Fragen sollen "verhandelt" werden, und Irmgard Griss fordert auf: "Liefere mir die Tatsachen, dann werde ich dir das Recht geben."

Mehr als "Ja" und "Nein"

Mit der Sendung möchte man zeigen, wie eine politische Debatte idealerweise ablaufen soll. Dazu stehen einander zwei Personen in einer Art Gerichtssaal gegenüber, die jeweils gegensätzliche Ansichten zu einer Frage vertreten ("JA und NEIN Team") und dazu in kurzer Zeit eine "Begründung" liefern müssen. Dann werden "Zeugen" befragt und kurze Einspielungen (so genannte "Videobeweise") zum Thema gezeigt. Das Publikum kann schon vorher online kommentieren, auf der Facebook-Seite des Senders abstimmen und damit für die eine oder andere Seite mobilisieren. Nach den "Schlussplädoyers" treffen 500 repräsentativ ausgewählte Personen "ein Urteil im Namen des Volkes".

Das Sendungskonzept vermischt (bewusst?) politische und gerichtliche Darstellung und reduziert Entscheidungsprozesse auf eine simple Auswahl mit "Ja" oder "Nein". Gerichte hingegen entscheiden über konkrete Streitfälle und nur auf Grund von Gesetzen. So könnte niemand vor Gericht ein allgemeines Kopftuchverbot an Schulen einklagen. Gerichte entscheiden unabhängig. Niemand soll von außen auf sie Einfluss nehmen oder Druck ausüben. In den meisten Verfahren besteht Vertretungspflicht, um persönliche Betroffenheit und damit Druck zu nehmen. Richter finden nicht "das Recht", sie haben Beweise zu würdigen, Argumente abzuwägen und schließlich eine begründete Entscheidung zu treffen.

In politischen Debatten sollen Verfahrensregeln ausreichend Information und Vorbereitungszeit sichern. Im Gesetzgebungsprozess ist das geltende Recht zu beachten. Die Handlungsmöglichkeiten von Parlamenten sind damit begrenzt. Vor allem, wenn sich Gesetze auf Menschenrechte beziehen, müssen sie mit besonderen Mehrheiten beschlossen werden. Das alles zwingt zu Konsens-und Kompromisssuche. Politische Entscheidungen sind also nie eine bloße Wahl zwischen A oder B. Das ist mühsam, kann zu Blockaden und Enttäuschungen führen.

"Unvoreingenommen und ohne Vorurteile"?

Gerade wenn politisch nichts weitergeht, können Gerichtsverfahren wichtige Impulse setzen. Das passiert heute in schwierigen Fragen über Kultur oder Moral, wie jenen über das Kreuz in der Schule, Bekleidungsvorschriften oder Lebensschutz. Dennoch bleibt die Entscheidung auf den Einzelfall beschränkt. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufhebt, muss die Politik eine Lösung finden.

Ganz anders geschieht das bei "Im Namen des Volkes". Hier stehen grundsätzliche Fragen "vor Gericht". Die "Teams" haben sich selbst und ihre Überzeugungen zu vertreten. Die Mittelbarkeit durch Anwälte, Verfahrensregeln und die Pflicht, sich auf Gesetze zu beziehen, gibt es hier nicht. Genauso wenig bilden die Beschränkungen, denen Gerichte und Parlamente durch Verfassung und Grundrechte unterworfen sind, einen Rahmen. Zu Beginn bittet die Vorsitzende die zur Abstimmung Ausgewählten zwar, "unvoreingenommen und ohne Vorurteil" an das Thema heranzugehen - dass dies aber kläglich scheitern muss, wird schon am reißerischen Eröffnungsstatement klar. So gibt es auch keinen Versuch, die vorgebrachten Argumente zu beurteilen, in Beziehung zu setzen und damit die Diskussion (die für demokratische Entscheidungen unerlässlich wäre) zu suchen, vielmehr bleibt alles nebeneinander und durcheinander stehen. Es gewinnt, wer besser mobilisiert und wer gerade auf der aktuellen Stimmungswelle schwimmt. Ob es sich um ein Grundrecht handelt, ist nebensächlich, wobei sich zeigt, dass das Wissen darum wohl auch verbesserungswürdig ist. Letztlich kommt es auf das "richtige" Empfinden und die Durchsetzung der eigenen Überzeugungen an. Wer braucht da schon langwierige politische Kompromisssuche oder aufwändige Gerichtsverfahren?

In Österreich entscheiden Gerichte "im Namen der Republik". Hier kommt Distanzierung und Begrenzung zum Ausdruck, die typisch für den demokratischen Rechtsstaat ist. Es geht nicht um "das Recht" oder "die Macht", sondern um Recht, das in demokratischen Verfahren erzeugt, überprüft und wieder verändert werden kann. Wenn ein Urteil im Namen der Republik ergeht, macht das deutlich, dass Gerichte an die Gesetze gebunden sind. Es geht nicht um Gefühle und Vermutungen, um das, wie Einzelne oder Gruppen denken. Das mag auf den ersten Blick überheblich klingen, ist aber letztlich die Einlösung dessen, was der demokratische Rechtsstaat verspricht: Freiheit, Verlässlichkeit und damit Sicherheit.

| Die Autoren sind Juristen und engagieren sich für die (politische Bildungs-)Plattform www.unsereverfassung.at |

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