Die strafrechtliche Suppe scheint dünn. Dass die vorgeworfenen Taten – so überhaupt – „primär in seinem Interesse begangen“ wurden (WKStA), beweist nicht den Beitrag von Sebastian Kurz zur Untreue und Bestechlichkeit. Denn zum „Projekt Ballhausplatz“, das auch aus Realismus gestartet wurde – eine Wahl mit Mitterlehner wäre verloren gewesen, Kurz hatte Chancen – trugen viele aus eigener Initiative, Wichtigtuerei oder in Karrierehoffnung bei. Nicht alles muss „nach vorheriger Absprache mit Sebastian Kurz“ (WKStA) erfolgt sein. Die Chats belegen es nicht. Selbst sein Wissen wäre keine Bestimmung oder kein Beitrag im strafrechtlichen Sinn.
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