Auf dem Weg zur Bankenunion

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Mit der grundsätzlichen Einigung auf einen Mechanismus für eine gemeinsame Bankenaufsicht im Euroraum haben die europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember 2012 einen wesentlichen Schritt in Richtung einer integrierten europäischen Bankenunion gesetzt. Diese besteht aus insgesamt drei Säulen - die beiden anderen sind die harmonisierte Sanierung und Abwicklung von Banken sowie eine harmonisierte Einlagensicherung.

Innerhalb dieses Prozesses dient der einheitliche Aufsichtsmechanismus der Entkoppelung der Risiken von Staaten und Banken. Er sieht vor, im Laufe des nächsten Jahres die Aufsicht über alle Banken des Euroraums mit einer Bilanzsumme über 30 Mrd. EUR (oder 20% des BIP) sowie alle Institute, die direkte Hilfe von EFSF bzw. ESM beantragt oder erhalten haben, auf die EZB zu übertragen. Dabei wird sich die EZB der Expertise, Marktnähe und Ressourcen der nationalen Aufseher bedienen. Für Österreich wesentlich ist die Möglichkeit, dass sich die nicht am Euro teilnehmenden EU-Staaten an diesem Aufsichtsmechanismus beteiligen können.

Um potenzielle Interessenkonflikte hintanzuhalten, sollen in der EZB die geldpolitischen Agenden strikt von der Aufsichtsfunktion getrennt werden. Zu diesem Zweck wird innerhalb der EZB ein Aufsichtsgremium eingerichtet, welches das "Gravitationszentrum“ für die Aufsichtsentscheidungen bildet.

Die Einigung auf die Bankenunion hat - gemeinsam mit anderen in der jüngsten Zeit ergriffenen Maßnahmen wie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und der Ankündigung des Anleihenankaufsprogramms OMT - die Entschlossenheit der europäischen Politik unterstrichen, die Stabilität des Euro dauerhaft zu sichern und das europäische Integrationsprojekt weiter voranzutreiben.

* Der Autor ist Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank

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