Schönborn: Kein Akt des Proselytismus

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Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat die neue Apostolische Konstitution „Anglicanorum coetibus“ in einer ersten Stellungnahme als einen Versuch bezeichnet, „in angemessener Weise der Sehnsucht nach Einheit zu entsprechen, ohne neue Trennungen zu schaffen.“ Dies bedeute weder einen Akt des „Proselytismus“ (der Abwerbung von Gläubigen) noch eine Abkehr vom ökumenischen Dialog mit der weltweiten „Anglican Communion“.

Es gehe vielmehr um einen „Akt der pastoralen Liebe“ gegenüber einer Gruppe von Christen, die aus tiefer Überzeugung in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Apostels Petrus treten wollen. Schönborn wörtlich: „Die neue Regelung schafft für anglikanische Gläubige den Raum, unter Beibehaltung wesentlicher Elemente ihrer Tradition in voller Gemeinschaft mit Rom zu leben. Das gilt auch für die Möglichkeit des Einsatzes verheirateter Priester in den neuen ‚Personalordinariaten‘. Dies bedeutet aber keine Infragestellung der Zölibatstradition in der katholischen Kirche des westlichen Ritus.“ Für anglikanische Geistliche, die in Gemeinschaft mit Rom treten wollen, gelte die seit Jahren übliche Praxis, dass sie auch als Verheiratete die Priesterweihe empfangen könnten.

Der Wiener Erzbischof rechnet mit der Einrichtung der anglikanischen Personal-Ordinariate in Nordamerika, Ozeanien, Afrika und „wohl auch in Großbritannien“. (KAP/ofri)

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