Wer will die totale Medienfreiheit?

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Im aktuellen Bundespräsidentschaftswahlkampf werden auch grundsätzliche Themen berührt. Eines davon ist jenes der Freiheit der Meinungsäußerung. Es gilt als zentrales bürgerliches Grundrecht, ja als Menschenrecht. Aber wo zieht man die Grenze? Heißt die Freiheit der Meinung, daß man alles öffentlich äußern können soll, was man für seine Meinung hält? Kann man sich auf den flammenden Monarchisten Voltaire berufen und bereitwillig sein Leben dafür einsetzten, dass auch die unsinnigste und verbrecherischste Meinung öffentlich kundgetan werden darf? Diese Fragen werden auch in liberalen Demokratien klar mit Nein beantwortet. Kurz gesagt: Auch die Meinungsfreiheit ist nur als Freiheit mit Verantwortung sinnvoll. So verhält es sich auch mit dem Verbotsgesetz. Ja es stellt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar – so wie viele andere Rechtsvorschriften in Österreich auch. Das Verbotsgesetz ist nicht nur historisch bedeutsam, sondern es ist auch symbolisch relevant. Auch hier geht es um eine Güterabwägung und da meine ich, dass die symbolische Abgrenzung, die Verantwortung für die Opfer der Verbrechen der Vergangenheit und die Wahrung der Würde aller Menschen ein höheres Gut darstellt als die Freiheit der Meinungsäußerung. Die totale Meinungsfreiheit kann niemand wollen.

Wer sie will, will Anarchie. Was man vernünftigerweise wollen kann, ist Freiheit mit Verantwortung. Ob nun der Stand der Media-Governance in Österreich die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung angemessen bewältigt, ob nun die Qualität der öffentlichen Debatte durch die aktuellen Instrumente hinreichend gewährt werden kann, ob man der Selbstkontrolle nicht doch den Weg besser bereiten sollte, das kann und soll man diskutieren. Aber das war mit der aktuellen Debatte ja nicht gemeint, oder sollte ich da etwas missverstanden haben?

* Der Autor ist Professor für Kommunikationswissenschaft an der Universität Klagenfurt

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