Timoschenkos Ausreise, Russland und die EU

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Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ist wenige Tage vor der geplanten Unterzeichnung noch immer nicht in trockenen Tüchern - das Parlament in Kiew vertagte die Debatte darüber. Denn Voraussetzung für ein solches Abkommen ist eine Entscheidung über die Ausreise der inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko.

Russland mahnte am Dienstag den Nachbarstaat, die Folgen zu bedenken, und warf der EU vor, "unverzeihlichen Druck“ auf die Ukraine auszuüben. Die EU hatte Timoschenkos Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs als Ausdruck "selektiver Justiz“ kritisiert und erwartet, dass die erkrankte Timoschenko zur ärztlichen Behandlung ausreisen darf. Die Berliner Charité hat sich bereit erklärt, sie aufzunehmen. Wenn die Ukraine am 28. November beim EU-Gipfel zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius das Abkommen unterzeichnet, wäre das eine historische Abkehr der früheren Sowjetrepublik von Russland hin zu Westeuropa. Sie ist zugleich mit der Sorge verbunden, Russland könnte in dem Falle einen "Erdgas-Krieg“ gegen die Ukraine beginnen, die von den russischen Energielieferungen extrem abhängig ist.

Der russische Außenminister Sergej Lawrow sendet eindeutige Signale: Die Ukraine könne nicht Mitglied einer Freihandelszone mit der EU sein und gleichzeitig an einer Handelsgruppe der ehemaligen UDSSR teilnehmen. Die deutsche Kanzlerin Merkel erinnerte Moskau indessen daran, dass jedes Land alleine über eine Annäherung an die EU entscheiden müsse. (ein)

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