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Bricht EG-Recht nationales Recht?

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg arbeitet seit 1953. Dabei wurden ihm ein breites Aufgabengebiet und große Kompetenz übertragen.

• Aufgabe des Gerichtshofs: Sie besteht darin, die „Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“ der Gemeinschaft zu sichern. Das ist

“festgelegt sowohl in den Verträgen über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von 1951 und über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 als auch im Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) von 1957.

• Höchste gerichtliche Instanz der Gemeinschaft: Der Europäische Gerichtshof ist für die Rechtsprechung über das gesamte Gemeinschaftsrecht zuständig. Das betrifft die Anwendung und Durchsetzung von Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen des Ministerrats und der Kommission. Alle Organe der Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Entscheidung des Gerichtshofs im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durchzusetzen. EG-Recht bricht also in manchen Fällen nationales Recht.

• Rechtsweg: Der Gerichtshof behandelt Klagen und Vorabentscheidungen. Klagen wegen Nichteinhaltung von Beschlüssen des Ministerrats können erheben: die einzelnen Mitgliedsstaaten, die EG-Kommission, der EG-Ministerrat, das Europäische Parlament sowie natürliche und juristische Personen. Vorabentscheidungen fällt der Gerichtshof aufgrund von Ersuchen nationaler Gerichte, die über Zweifelsfälle der Auslegung und Anwendung von EG-Recht befinden müssen.

13 unabhängige Richter

• Zusammensetzung des Gerichtshofs: Der Gerichtshof besteht aus 13 unabhängigen Richtern, von .denen jedes der zwölf Mitgliedsländer einen Richter stellt. Der dreizehnte Posten wird abwechselnd von einem der großen Mitgliedsländer besetzt. Kürzlich wurden neue Richter bestellt: Ihre Amtsperiode dauert vom 7. Oktober 1988 bis zum 6. Oktober des Jahres 1994.

Aus: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, Köln, Nr. 41/1988.

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