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Demokratisch unterentwickelt
Einem zweiten Themenkreis sind mehrere Beiträge gewidmet: der politischen Konstruktion der Gemeinschaft. Gerhard Jagschitz diagnostiziert, die EG sei „von oben” her geschaffen. Die Brüsseler Bürokratie halte die Fäden in der Hand. Sie werde von Vertretern der Mitgliedsländer geleitet, die jedoch (mit Ausnahme des dänischen Kommissars) den Parlamenten zu Hause keine Rechenschaft schuldig seien.
Parlament ohne Einfluß
Das Europäische Parlament könne beraten und kontrollieren, aber es fehlten ihm jegliche Sanktionsmöglichkeiten. So komme es, daß „die Marktinteressen die Demokratie in der EG bestimmen.” Die EG sei weit vom demokratischen Standard in Westeuropa entfernt.
Das Gemeinschaftsrecht habe nämlich Vorrang vor dem nationalen und entstehe überwiegend aufgrund von Entscheidungen des Rates auf der Basis von Vorschlägen der EG-Kommission, beide bleiben parlamentarisch nicht wirklich kontrolliert. Der Vertrag von Maastricht habe keine Stärkung des Europa-Parlaments, wohl aber eine der EG-Zentralgewalt gebracht.
Zwar werde seit dem Maastricht-Vertrag viel von Subsidiarität gesprochen, einem an sich guten Instrument, um mit Vielfalt umzugehen, merkt Karl Socher an. Im Vertrag werde der Begriff aber anders als in der Katholischen Soziallehre verstanden: „Die EG soll bestimmen können, welche Gebiete die einzelnen Staaten, Regionen oder Gemeinden nicht selbst zu regeln in der Lage sind,” erläutert Socher. Erfahrungen zeigten aber, daß zentrale Stellen stets meinen, allein zur Regelung anstehender Probleme fähig zu sein.
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