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Jamaica-Point

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Der Interimsausschuß des Internationalen Währungsfonds (IWF) einigte sich kürzlich in Jamaica, nach langwierigen, doch schließlich erfolgreichen Verhandlungen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern über die Kreditpolitik des IWF und auf eine Reform des internationalen Währungssystems, die den bisherigen Zustand wieder in ein einheitliches System bringen soll (siehe auch den FURCHE-Beitrag von Adolf Denk, Nr. 1/2/1976).

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Der Interimsausschuß des Internationalen Währungsfonds (IWF) einigte sich kürzlich in Jamaica, nach langwierigen, doch schließlich erfolgreichen Verhandlungen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern über die Kreditpolitik des IWF und auf eine Reform des internationalen Währungssystems, die den bisherigen Zustand wieder in ein einheitliches System bringen soll (siehe auch den FURCHE-Beitrag von Adolf Denk, Nr. 1/2/1976).

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Die Goldkonvertibilität und der offizielle Goldpreis des IWF werden bekanntlich abgeschafft. Die Mitgliedsländer des IWF erhalten ein Sechstel des IWF-Goldes (etwa 25 Millionen Unzen) zum bisherigen offiziellen Preis (42,22 US-Dollar pro Unze) zurück. Maßgeblich für die Rückerstattung des Geldes an die einzelnen Mitgliedsländer ist das Verhältnis der Mitgliederquoten. Ein weiteres Sechstel seiner Goldbestände wird der IWF auf dem freien Markt verkaufen. Endgültig zum Verkauf auf dem Markt kommen freilich nur etwa 17,5 Millionen Un-ren Anteil direkt zurückerstattet zen, da die Entwicklungsländer ih-erhalten.

Die Industriestaaten konnten den Angriff auf eine wesentliche strukturelle Eigenschaft des IWF abwehren und weiter die Gewährung von Krediten durch den IWF an die Erfüllung von bestimmten Bedingungen durch das Schuldnerland binden.

Der wesentlichste Reformpunkt ist zweifellos jedoch die Anpassung des überholten Systems der festen Wechselkurse an die Realität der floatierenden Wechselkurse..Mehr als vier Jahre nach dem Zusammenbruch der internationalen Währungsordnung von Bretton Woods am 15. August 1971 ist es also gelungen, den durch den Übergang zum allgemeinen Floating entstandenen Zustand zu legalisieren und wieder in ein System zu ordnen.

Österreich, das seit seinem Beitritt zum IWF im Jahre 1948 immer nur ein Gläubigerland gewesen ist, wird bei der kommenden Quotenerhöhung seine Quote von 270 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 330 Millionen erhöhen. Gegenwärtig beträgt Österreichs Gläubigerposition beim IWF 3,8 Milliarden Schilling. Es ist anzunehmen, daß Österreichs Gläubigerposition in den nächsten Jahren noch wachsen wird, vor allem, wenn die Entwicklungsländer von den verbesserten Kredittranchen massiv Gebrauch machen sollten.

Als kleines, vom Außenhandel abhängiges Land, hat Österreich alles Interesse daran, daß das allgemeine Floating der Wechselkurse nicht zu einer dauernden Verschlechterung der österreichischen Außenhandelsposition führe. Daher bedeutet die Legalisierung und die allmähliche Entwicklung von Spielregeln für das allgemeine Floating für Österreich einen Fortschritt.

Da Österreich seit Ende 1970 im IWF-Direktorium mit einem stellvertretenden Exekutivdirektor vertreten ist, kann der österreichische Standpunkt zu allen Österreich interessierenden Fragen sofort dargelegt werden. Wenn man berücksichtigt, daß bei den Diskussionen im IWF-Direktorium gute Argumente und Konzepte beachtet werden, selbst wenn sie von kleinen Ländern vorgebracht werden, dann hat Österreich Chancen, die Ausgestaltung des neuen Wechselkursregimes mitzube-einflussen, wie es ja auch schon dem Interimsausschuß angehörte und dort, seine Interessen vertrat.

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