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Neue Leitung für Jesuiten

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Die schwere Erkrankung des Gene­raloberen der Gesellschaft Jesu, Pater Pedro Ârrupes, wirft eine Reihe wich­tiger Fragen für die Zukunft des größ­ten Ordens der katholischen Kirche auf. Arrupe war am 7. August von ei­ner zweiwöchigen Visitationsreise auf den Philippinen nach Rom zurückge­kehrt, als sich eine Gehirnthrombose einstellte. Sie hatte Lähmungserschei- rtungen an der gesamten rechten Kör­perhälfte zu Folge. Eine rechtsseitige Gesichtslähmung nahm Arrupe fast zur Gänze die Fähigkeit zu sprechen.

Nach Beratung der drei Generalas: sistenten in Rom und nach telefoni­scher Kontaktaufnahme mit dem im Urlaub weilenden vierten Generalas­sistenten wurde dem erkrankten Ge­neraloberen, den ordensrechtlichen Bestimmungen entsprechend, der Vorschlag unterbreitet, einen „vica- rius temporarius“ zu ernennen, das heißt einen Generalvika-r für die Dau­er der schweren Erkrankung.

Pater Arrupe, der im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist, stimmte dem Vorschlag zu und betraute Pater Vincent T. O’Keefe, einen der vier Generalassisteriten, mit diesem Amt. Damit ist Pater O’Keefe „cum omni­bus facultatibus ad gubernandam ad- mimistrandamque socfetatem neces- sariis“, d. h. „mit allen nötigen ’Voll­machten zur Leitung und zur Verwal­tung der Gesellschaft (Jesu)“ ausge­stattet, und zwar begrenzt für die Zeit der schweren Erkrankung des Gene­raloberen.

Diese Vollmacht geht über diejeni­ge hinaus, die Pater O'Keefe bereits mehrmals erhalten hatte, wenn sich Pater Arrupe auf interkontinentale Reisen begab. Sie ist aber weniger als diejenige, die zum Beispiel Pater Irem Swain in den letzten Jahren der Regie­rung von Arrupes Vorgänger, Pater Johannes Janssens (gest. 1965), inne­hatte. Damals war im Orden keine rechtliche Vorkehrung für einen krankheits- oder altersbedingten Rücktritt des Generaloberen vorgese­hen.

Da das vorrückende Alter und eine zunehmende Kränklichkeit Pater Janssens immer, stärker an der Aus­übung seines Amtes hinderte, ernann­te er damals den aus Kanada stam­menden Jesuiten zu seinem Generalvi­

kar mit allen Vollmachten eines Ge­neraloberen.

Pater O’Keefe kann gegenwärtig zum Beispiel Provinzialobere einset­zen und nötigenfalls auch absetzen, er kann aber nicht aus eigener Voll­macht die Maßnahmen zur Einberu­fung einer Generalkongregation in die Wege leiten. Außerdem werden die üblichen moralischen Prinzipien in der Ausübung vorübergehender, stell­vertretender Vollmachten gewisse Einschränkungen nahelegen.

Es ist daher nicht wahrscheinlich, daß Pater O’Keefe in absehbarer Zeit weitreichende und folgenschwere Ent­scheidungen treffen wird. Er hält mit Pater Arrupe engen Kontakt.

Wer ist Pater O’Keefe? Der jetzt 61jährige US-amerikanische Jesuit hat eine ausgezeichnete Ausbildung erhalten. Seine Studien begann er in den Vereinigten Staaten von Nord­amerika und setzte sie in Löwen, Münster und an der Päpstlichen Uni­versität Gregoriana in Rom fort.

Bald nach seiner Priesterweihe (1950) begann er seine Laufbahn als Professor der Theologie in Wood­stock und an der Fordham University in New York, deren Rektor er später wurde. Als 1965, während der 31. Ge­neralkongregation, Pater Pedro Arru­pe zum Generaloberen gewählt wur­de, erhielt O’Keefe das Amt eines der vier Generalassistenten.

An dieser Stelle muß jedoch ein Zu­satz angebracht werden: Bereits im Verlaufe des letzten Jahres’hat Pater Arrupe seinen Mitbrüdern die Ab­sicht, von seinem Amt zurückzutreten, zur Prüfung vorgelegt. Die nach einer von Reformen, Hoffnungen und Ent­täuschungen erfüllten 16jährigen Amtszeit angegriffene Gesundheit und die großen Schwierigkeiten, in de­nen sich der Orden gegenwärtig befin­det, haben Pater Arrupe, der im No­vember 74 Jahre alt wird, zu diesem Schritt veranlaßt.

Zudem hat Arrupe seine Rücktritts­absicht auch dem Papst zur Prüfung vorgelegt, obwohl dies von den Or- densbestimmun’gen her nicht erforder­lich war. Arrupe wollte damit ein Zei­chen des unbedingten Gehorsams ge­genüber dem Papst setzen. Der Papst jedoch bat Arrupe, vorläufig noch im Amt zu verbleiben.

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