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Steueroase für andere

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Die Eidgenossenschaft -beliebt bei Steuerflüchtlingen und geschätzt für ihr Bankgeheimnis. Für die Schweizer selbst ist das Land nicht unbedingt ein Steuerparadies.

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Die Eidgenossenschaft -beliebt bei Steuerflüchtlingen und geschätzt für ihr Bankgeheimnis. Für die Schweizer selbst ist das Land nicht unbedingt ein Steuerparadies.

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Was das Steuerklima betrifft, so sind in der Schweiz sicher nach wie vor die Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich relativ niedrig. Insbesondere — und das mag Klischees noch nähren — in verschiedenen Kantonen die Lasten für Holdinggesellschaften.

Für natürliche Personen sind indessen die Zustände längst nicht mehr dermaßen günstig, daß sie wie früher vermögende oder gut verdienende Ausländer haufenweise zur Wohnsitzverlegung in die Schweiz verleiten würden. Das Bild von der Steueroase Schweiz widerspiegelt meist nur noch den Glanz vergangener Zeiten.

In kaum einem anderen Industrieland ist der Anteil der Steuern und Sozialabgaben am Bruttoinlandsprodukt seit den sechziger Jahren stärker angestiegen. Die Steuerbelastung mittlerer und hoher Einkommen liegt heute in etlichen Kantonen auf ähnlicher Höhe wie in den Nachbarländern.

Ihren Unmut bekundete die Bevölkerung wiederholt in jüngster Vergangenheit, indem sie in Volksabstimmungen fast alle Steuervorlagen, die eine noch stärkere Belastung mit sich gebracht hätten, ablehnte.

Die schweizerische Demokratie baut auf dem Grundprinzip der Selbständigkeit von Kantonen und Gemeinden auf.

Grundsätzlich teilen sich Bund und Kantone die Steuerhoheit, wobei die Kantone alle jene Steuern beanspruchen können, die gemäß Bundesverfassung nicht dem Bund vorbehalten sind. Die Gemeinden ihrerseits haben ein Steuererhebungsrecht, das ihnen durch Kantone delegiert wird.

Haupteinnahmequellen des Bundes sind mit etwa zwei Drittel am Gesamtertrag die am Ende auf die Konsumenten überwälzten indirekten Steuern. Dazu zählen neben der Warenumsatzsteuer, den Zöllen und der 1985 neu eingeführten Schwerverkehrsabgabe spezielle Verbrauchssteuern auf Bier, Tabak, gebrannten Wassern und Treibstoffen. Der Bund erhebt aber auch Steuern auf Einkommen und Vermögen, wie die direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuern (Quellensteuer auf Kapitalzinsen und Dividenden) sowie Stempelabgaben auf bestimmten Rechtsgeschäften.

Einkommen und Vermögen privater Haushalte und Unternehmen bilden das wesentliche Ertragssubstrat für die 26 Kantone und 3000 Gemeinden. Auch Motorfahrzeug-, Handänderungs- und Hundesteuern werden in allen Kantonen eingeordert.

Nicht überall erhoben werden Personal-, Liegenschafts-, Kapitalgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Lotterie-, Vergnügungs- oder Reklamesteuern.

Die von Kanton zu Kanton teilweise sogar innerhalb der Kantone sehr unterschiedliche Ausgestaltung der Steuerordnungen kommt auch in landesweit beträchtlichen Differenzen in der Belastung auf Einkommen und Vermögen zum Ausdruck. Nach den neuesten Statistiken schwankt für Verheiratete mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von umgerechnet 340.000 Schilling die durchschnittliche Belastung durch Kanton-, Gemeinde- und Kirchensteuern zwischen 4,01 Prozent jährlich im Kanton Zug und 11,13 Prozent jährlich im Kanton Jura. Eine Harmonisierung der Steuergesetze kommt bis jezt nur sehr schleppend voran.

Der Autor ist Wirtschaftsredakteur der Tageszeitung „Der Bund“ in Bern. Der Beitrag stammt aus den Wirtschaftsanalysen der Ersten österreichischen Spar-Casse-Bank.

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