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Ein Werk vieler kommender Jahre

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Das Werk ist groß und kann deshalb nicht an einem Tage vollendet werden. Wenn man die zwei Kapitel der neuen Instruktion, die nun in einer Presseveröffentlichung vorliegen, nur flüchtig überblickt, dann wird einem klar, daß die begonnene Liturgiereform ein Werk vieler Jahre sein wird. Ziel dieser Reform soll „eine Seelsorge sein, für die die heilige Liturgie Gipfel und Quelle ist“, wie es in der Einleitung der Instruktion heißt. Die liturgische Erneuerung soll mit allen wichtigen Tätigkeiten der Seelsorge, vor allem mit der religiösen Erziehung und Predigt verbunden werden. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, daß alle Gläubigen tätig an der Liturgie teilnehmen. Die Christenheit soll sich in der Liturgie wieder als das heilige, prie- sterliche Volk Gottes erkennen.

In den ersten vier Absätzen wird von der liturgischen Ausbildung der

Kleriker, der Formung ihres geistlichen Lebens aus der Liturgie, der liturgischen Ausbildung der religiösen Gemeinschaften und der Gläubigen gesprochen. In einem weiteren Absatz wird die Zuständigkeit in der liturgischen Gesetzgebung geregelt. Dann werden die Rollen der verschiedenen Teilnehmer an der Liturgiefeier bestimmt und die Gleichheit aller Gläubigen in der Liturgiefeier Umrissen. Weiters wird vom Wortgottesdienst und von der muttersprachlichen Übersetzung gehandelt. Schließlich spricht die Instruktion über die liturgischen Kommissionen bei den Bischofskonferenzen.

Im zweiten Kapitel behandelt die Instruktion sodann die verschiedenen Änderungen in der Eucharistiefeier. Zu den bisherigen Neuerungen kommt mit dem Inkrafttreten der Instruktion am 7. März 1965, dem ersten Fastensonntag, die Änderung des Stufengebetes durch Fortlassung

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