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Vorläufig nicht ohne Soldaten

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Unabhängig vom Beitritt zum Schengener Übereinkommen hat die Notwendigkeit einer verstärkten Grenzkontrolle und -Überwachung höchste sicherheitspolitische Priorität.

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Unabhängig vom Beitritt zum Schengener Übereinkommen hat die Notwendigkeit einer verstärkten Grenzkontrolle und -Überwachung höchste sicherheitspolitische Priorität.

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Seit am 28. Juni 1989 der damalige ungarische Außenminister Horn und der österreichische Außenminister Mock die trennende Grenze zwischen Österreich und Ungarn symbolisch mit der Blechschere öffneten, ist diese Staatsgrenze kein totales Hindernis mehr, sondern eine Naht- und Berührungsstelle zweier Länder mit starken Beziehungen zueinander und ein Baum intensiven Grenzverkehrs. Diese Entwicklung hat eine beträchtliche wirtschaftliche Dynamik mit sich gebracht und eine Phase beendet, in der Österreich, und im besonderen das Burgenland, am Rande des westlichen Teiles Europas gelegen war. In der Folge waren neue und zusätzliche Grenzübergänge zu errichten und Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastruktur zu ergreifen. Die Öffnung der Grenzen brachte aber nicht nur positive Effekte mit sich: es mußten Kon-trollmechanismen geschaffen werden, die den Zutritt nach Österreich regulieren, illegalen Grenzübertritt erhindern, und die grenzüberschreitende Kriminalität unterbinden. Da es zu diesem Zeitpunkt die dafür notwendige Infrastruktur und auch die personellen Möglichkeiten im Bereich des Innenministeriums in keiner Weise gab, wurde das Bundesheer zum Assistenzeinsatz herangezogen.

Seit Anfang September 1990 ist das österreichische Bundesheer aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung in die Überwachung der österreichischen Staatsgrenze zu Ungarn einbezogen. Das Bundesheer leistet den befaßten Sicherheitsbehörden Assistenz zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte.

Der Einsatz des Bundesheeres zur Unterstützung der Organe des Innenministeriums wurde in der Zwischenzeit mehrmals verlängert und auch räumlich ausgedehnt, so daß zur Zeit der Grenzabschnitt zwischen der Donau und der Staatsgrenze zu Slowenien (gegenüber Ungarn 356,4 km) diesen Aufgabenbereich umfaßt.

In den sieben Jahren des Assistenzeinsatzes wurden im angeführten Abschnitt durch Mitarbeiter des Bundesheeres, der Bundesgendarmerie und der Zollwache rund 40.000 illegale Grenzgänger aufgegriffen, die zur überwiegenden Zahl wieder nach Ungarn beziehungsweise in die Slowakei zurückgeschoben werden konnten. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 1997 konnten durch das Zusammenwirken der Angehörigen der Exekutive und des Bundesheeres an der Grenze im Bereich des Burgenlandes 3.563 illegale Grenzgänger aufgegriffen werden, davon 2.368 von Assistenzkräften des Bundesheeres. Im Rahmen des schrittweisen Aufbaues des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie in Österreich konnten im Jahr 1997 auch alle vorgesehenen Grenzdienststellen entlang der Schenge-ner-Außengrenze im Burgenland und im Bezirk Bruck an der Leitha eröffnet und damit die Übernahme der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung durch die Bundesgendarmerie abgeschlossen werden. Insgesamt wurden 70 neue Dienststellen errichtet, die eine infrastrukturelle Basis für eine professionelle Arbeit der Grenzgendarmerie gewährleisten. Als Hilfsmittel stehen der Grenzgendarmerie unter anderem Wärmebildfahrzeuge, CÖ2-Sonden, Nachtsichtgeräte, Hohlraumsonden und Metalldetektoren zur Verfügung. Insgesamt wurden in Infrastruktur-und Personalmaßnahmen zum Aufbau eines effizienten

Grenzschutzes, der einerseits illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität verhindern soll, aber andererseits gewährleisten muß, daß der Grenzverkehr an den Übertrittsstellen ohne größere Zeitverzögerungen abgewickelt werden kann, rund zwei Milliarden Schilling investiert. Der Stand der Ausrüstung und der Technik entspricht dem modernsten und höchsten vertretbaren Niveau. Da aber die geplanten und für einen effizienten Grenzsicherungseinsatz notwendigen Personalstände der Dienststellen entlang der Grenze zu Ungarn noch nicht erreicht werden können, ist für die Überwachung der Grünen Grenze eine Unterstützung der Sicherheitsbehörden durch das Bundesheer bis auf weiteres notwendig.

Die Einstellung der Assistenzleistung des Bundesheeres wird erst dann möglich sein, wenn dem Grenzdienst der Bundesgendarmerie die vollen technischen - aber vor allem personellen - Bessourcen zur Verfügung stehen. Seit 1. Oktober 1997 wirkt das Bundesheer im Rah-men einer speziellen Assistenzleistung bis auf weiteres an der verstärkten Überwachung der Grünen Grenze aus der Luft mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern mit. Für den effizienten und professionellen Einsatz zur Sicherung der rund 1.250 Kilometer langen Schengen-Außengrenze bedanke ich mich bei den mehr als 800 Zollwachebeamten, bei den rund 2.700 Gendarmen und den 2.000 Angehörigen des Bundesheeres; sie alle leisten einen nicht verzichtbaren Beitrag zur Erhaltung des hohen Sicherheitsstandards in Österreich.

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