In dem am 15. Mai 1955 Unterzeichneten Staatsvertrag erklären die Alliierten und Assoziierten Mächte im Artikel 27, „österreichische Ver- mögenschaften, Rechte und Interessen … zurückzustellen“. Wurde das Vermögen liquidiert, ist der Erlös auszufolgen. Schließlich wird festgelegt, daß die „Alliierten und Assoziierten Mächte“ bereit sind, Vereinbarungen mit der österreichischen Regierung abzuschließen.In der Zwischenzeit wurden von Österreich „Vermögensverträge“ mit Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Polen abgeschlossen. Am 19. Dezember 1947 wurde in Wien ein
Kürzlich gab der bundesdeutsche Außenminister Brandt die Erklärung ab, er sei zu Verhandlungen mit der Tschechoslowakei über das Münchner Abkommen bereit. Solche und ähnliche Äußerungen von Bonner Politikern erregen immer wieder das Mißfallen bei den Vertriebenen, denn in dieser Frage geht es um weit mehr als etwa nur um historische Reminiszenzen, und daher muß man verstehen, daß die Betroffenen sehr hellhörig sind.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges blieb in Europa ein Trümmerfeld zurück. Die verwüsteten materiellen Werte gingen in die Milliarden. Was an ideellen Werten vernichtet wurde, läßt sich in Zahlen überhaupt nicht ausdrücken. Ganze Volksgruppen und hunderttausende Familien standen plötzlich vor dem Nichts.Schon zur Zeit des Nationalsozialismus wurden viele Familien getrennt, denn mit verschiedenen Staaten schloß das Dritte Reich Um- siedlungsverträge, und es kam nicht selten zur Anwendung sanfter Gewalt, um die von den Verträgen erfaßten Personen zur Aufgabe der angestammten
Schlagworte haben die Eigenschaft, von Zeit zu Zeit aus der Versenkung hervorgeholt zu werden und dann wieder von der Tagesvdnung zu verschwinden. Zu diesen Schlagworten gehörte schon in der Ersten Republik und gehört auch jetzt wieder das Thema Verwaltungsreform.Auch in anderen Ländern gibt es die gleichen Probleme. Man meint damit, daß die öffentliche Verwaltung billiger und einfacher werden soll. Auf dem Weg zu diesem Ziel gibt es zwar da oder dort kleine Erfolge, aber von der Verwaltungsreform wird man hoch im Jahre 2000 reden.Kürzlich fand in Wien eine Tagung des österreichischen
Nach dem „Großen Herder“ versteht man unter Subventionen eine „Beihilfe, Unterstützung z. B. des Außenhandels und der Wohnungswirtschaft aus öffentlichen Mitteln“. Diese Definition mag vielleicht in anderen Ländern zutreffend sein, für Österreich reicht sie nicht aus, denn in der Republik Österreich wird weit mehr an Subventionen verteilt. Dabei stehen Außenhandel oder die Wohnungswirtscbaft nicht einmal an der Spitze.Nicht alles wird als Subvention bezeichnet, was tatsächlich eine solche ist. Sind die Preise für subventionierte Lebensmittel — in erster Linie Brot und
Der zweite Weltkrieg hat zur Veränderung vieler europäischer Grenzen, zur Vernichtung von Millionen Menschen und zur Zerstörung unersetzlicher kultureller Werte geführt. Die materiellen Verluste lassen sich in Zahlen kaum ausdrücken. Zwar haben nahezu alle vom Krieg betroffenen Länder Entschädigungen und Wiedergutmachungen geleistet, aber es gibt Verluste, die sich durch Geld einfach nicht ersetzen lassen. Nicht davon soll hier die Rede sein, sondern von jenen Bestimmungen des österreichischen Staatsvertrages, die das österreichische Vermögen im Ausland betreffen und bisher nur zum
Im Verlaufe der Beratungen über das Budget 1962 teilte Finanzminister Dr. Klau im Parlament mit, daß seit dem Jahre 1945 für die Beseitigung der Kriegs- und Nachkriegsfolgen in Österreich nicht weniger als 41 Milliarden ausgegeben wurden. In dieser von den Steuerzahlern aufgebrachten Summe sind Besatzungskosten, Entschädigungen nach den Besatzungsund Bombenschadengesetzen, Beträge für den Wiederaufbau kriegszerstörter Wohnhäuser, Leistungen an die Opfer der politischen Verfolgung ebenso enthalten wie Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Der einzelne Geschädigte hat sicher eine mehr
Die osterreichisch-deutschen Be- i ziehungen hatten in der Vergangen- heit manche Belastungsprobe zu be- stehen. Man denke nur an die letzten s vier Jahrzehnte. Vom AnschluBverbot i nach dem ersten Weltkrieg bis zum ; AbschluB des osterreichisch-deutschen i Vermbgensvertrages im Jahre 1956 gab ] es vide ungute Ereignisse, die zwar i der Geschichte angehbren, aber doch : diesseits und jenseits der Grenzen | manchen bbsen Stachel hinterlassen i haben. Es gehort viel Takt und guter i Wille dazu, um ein echtes Freund- 1 schaftsverhaltnis herzustellen, das 1 nicht durch Ressentiments getrubt i
Der Aufwand und die Kostendeckung der Krankenkassen bilden seit getaumer Zeit das Sorgenkind der modernen Sozialversicherung. Die Krise, die auch eine Vertrauenskrise der Versicherungsnehmer ist, ist nicht auf Oesterreich beschränkt, sondern über ganz Europa verbreitet. Die gesetzlichen Pflichtleistungen, die das ASVG seit kurzem vorschreibt, haben nun die Krise in Oesterreich akut weiden lassen. Eine gründliche Reform des Aufkommens oder der Leistungsbemessung — vielleicht auch beider — ist notwendig geworden. Sie wird weniger durch beifallheischende Schlagworte, als vielmehr durch emste Aussprachen von Fachleuten zustande kommen. Diesem Ziele dient die neue große Enquete der „Furche“. Der heutige erste Beitrag legt im großen und ganzen den Standpunkt des Versicherungsträgers dar, reicht aber in seiner tiefen und weiten Umschau darüber hinaus. Ihm werden in den nächsten Wochen Darstellungen anderer Interessierter, vor allem der Aerzte und Spitäler, folgen. „Die Furche“
Der österreichische Staatsvertrag, der am 27. Juli 1955 rechtswirksam wurde, enthält einen Artikel 27, der folgenden Wortlaut hat:„Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären ihre Absicht, österreichische Vermögenschaften, Rechte und Interessen, so wie sie sich derzeit in ihren Gebieten vorfinden, zurückzustellen oder, soweit solche Vermögenschaften, Rechte und Interessen einer Liquidierungs-, Ver-wendungs- oder sonstigen Verwaltungsmaßnahme unterzogen worden sind, den Erlös, der sich aus der Liquidierung, Verwendung oder Verwertung solcher Vermögenschaften, Rechte und
Vor Schluß der Frühjahrssession verabschiedete der Nationalrat acht Gesetze, die für die Heimatvertriebenen in Österreich von besonderer Bedeutung sind.Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Einheimischen und Vertriebenen. Diese können auch Unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer einen Gewerbebetrieb eröffnen. Es mag ein Schönheitsfehler sein, daß in dem Gesetz über die gewerberechtliche Gleichstellung die Anerkennung der im Ausland erworbenen Befähigungsnachweise nicht zwingend vorgesehen ist, aber hier mußte der Gesetzgeber berücksichtigen, daß auch
Von den 300.000 gegenwärtig noch In Österreich lebenden Heimatvertriebenen befinden sich rund 50.000 in Flüchtlingslagern, nicht selten unter Umständen, die kaum menschenwürdig zu nennen sind. In den ersten Nachkriegsjahren hielt diese Unglücklichen noch die Hoffnung aufrecht, ihr ungeheuerliches Schicksal, die Vertreibung aus altererbter Heimat, von Haus und Hof, werde nur eine vorübergehende Episode sein. Der Tag der Rückkehr müsse anbrechen, undenkbar sei es, daß die Menschheit ein so schweres Unrecht bestehen lassen könne. Als diese Hoffnung immer mehr verblaßte, überließen