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Em Sieg derVernunft

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Die osterreichisch-deutschen Be- i ziehungen hatten in der Vergangen- heit manche Belastungsprobe zu be- stehen. Man denke nur an die letzten s vier Jahrzehnte. Vom AnschluBverbot i nach dem ersten Weltkrieg bis zum ; AbschluB des osterreichisch-deutschen i Vermbgensvertrages im Jahre 1956 gab ] es vide ungute Ereignisse, die zwar i der Geschichte angehbren, aber doch : diesseits und jenseits der Grenzen | manchen bbsen Stachel hinterlassen i haben. Es gehort viel Takt und guter i Wille dazu, um ein echtes Freund- 1 schaftsverhaltnis herzustellen, das 1 nicht durch Ressentiments getrubt i werden soil.i

Es ist hier nicht der Platz, um die i Geschehnisse der Zwischenkriegszeit i zu beleuchten, die schlieBIich zu den 1 verhangnisyollen Marztagen des_ Jah- ‘ je? .fjihjten. Wawju# JEiyropit’f’] und der Welt erspart gebliebenisdiatftf .Adolf Hitlesigiiemals wiedec dsterref-9,j chischen Boden betreten, nachdem er ‘ seinem Vaterland den Riicken gekehrt * hatte! Es ist wahrlich ein bitteres , Erbe, das dieser Mann hinterlassen hat, und vieles von dem, was er durch sein Tun veranlaBt oder ausgelbst hat, ! wird sich iiberhaupt nicht mehr gut- machen lassen. Niemand kann die auf den Schlachtfeldern im hohen Norden, in den Weiten RuBlands, auf dem Boden Frankreichs oder in den Wiisten Afrikas Gefallenen oder die in den Konzentrationslagern Ermordeten wieder zum Leben erwecken. Mag man es auch nicht gem horen, so muB es doch ausgesprochen werden: es wird kaum mbglich sein, das Millionenheer der Vertriebenen wieder auf die Scholle der Vater heimzufuhren.

Aber das Leben geht weiter, und so nahm auch der grausamste aller Kriege ein Ende. Im Fruhjahr 1945 ver- stummten die Waffen und die Triim- merfelder konnten beseitigt werden. Deutschland hatte zu bestehen auf- gehbrt, und Uber das verstummelte Land geboten vier Hochkommissare. Nicht viel besser ging es den Oster- reichern. Zwar gab es seit dem April 1945 eine provisorische Staats- regierung und im Herbst 1945 ging aus freien Wahlen ein legitimes Parlament hervor, aber Regierung und Parlament standen immerhin noch einige Jahre unter der Vormundschaft der Alliierten.

Das „deutsche Eigentum”

In den Jahren 1938 bis 1945 hatte das Dritte Reich in Osterreich manche groBzligige Investition durchgefuhrt. Naturlich nicht aus Liebe zu den Osterreichern, sondern in erster Linie in kriegswirtschaftlichem Interesse. Aber auch zahlreiche private deutsche Firmen waren dazu ermuntert worden, ihr Geld in der „Ostmark” anzulegen. Nach Kriegsende ging das alles ver- loren. Aber nicht etwa deshalb, weil die dsterreichische Bundesregierung KonfiskationsmaBnahmen angeordnet hatte, sondern ganz einfach deshalb. weil sich die Alliierten die Ver- fiigungsgewalt fiber das sogenannte ,.deutsche Eigentum” vorbehalten hatten. llbertrugen die westlichen Alliierten die Verwaltung dieser Werte nach verhaltnismaBig kurzer Zeit der Bundesregierung, so schuf die sowje-

tische Besatzungsmacht mit der USIA tinen eigenen Staat im Staate.

Nach dem Wiedererscheinen deut- scher Zeitungen gab es sehr bald mmer starker werdende Angriffe ge- gen Osterreich, dem vorgeworfer wurde, es verletze das Recht aul Eigentum, weil es nichts unternehme am die alten Besitzverhaltnisse her- sustellen. Manche deutsche Zeitunj ?ing in ihrer Polemik damals wei: aber jenes MaB hinaus, das noch als irertretbar angesehen werden konnte Mach dem Aufbau einer deutscher Verwaltung wurde die Forderung nach Jiner Regelung der Vermogensfragt mmer nachdrucklicher erhoben. Osterreich konnte aber seinerseits nur dar- juf verweisen, daB es uber die fraglichen Vermogenswerte keine echtc Verfiigungsgewalt besitze.

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Der Staatsvertrag-

f j)j©.entscheidende: Zasur. bfftdtte iei Itaatsvertfag, vOn den AuBenministerr der vier GroBmachte und vom oster- reichischen AuBenminister Ingenieui Figi am 15. Mai 1955 in Wien unter- zeichnet. Im Artikel 23 wird die Frags des bsterreichischen Vermogens ir Deutschland und des Verzichts Oster reichs auf Forderungen gegeniiber Deutschland geregelt. Der vorher- gehende Artikel legt in 14 Punkten fest, was mit dem sogenannten „deut- schen Eigentum” in Osterreich zu ge- schehen hat. Der Punkt 13 bestimmt, daB Osterreich Vermdgenschaften, Rechte und Interessen nur dann an den deutschen Eigentumer fibertragen darf, wenn der Wert 260.000 S nicht iibersteigt.

Aus dieser Bestimmung ergab sich die Notwendigkeit, einen osterrei- chisch - deutschen Vermbgensvertrag abzuschlieBen. Das geschah im Jahre 1956. Im SchluBprotokoll legten die beiderseitigen Delegationen fest, daB man zu einem spiiteren Zeitpunkt Verhandlungen Uber die Probleme der aus politischen, rassischen oder reli- gidsen GrUnden durch den National- sozialismus Verfolgten und fiber die Fragen der in Osterreich lebenden Umsiedler und Heimatvertriebenen fUhren werde.

Als der osterreichisch-deutsche Ver- mogensvertrag dem osterreichischen Nationalrat zur Ratifizierung vorge- legt wurde, hat es sehr gewichtige Stimmen gegeben, die vor der parla- mentarischen Behandlung des Ver- tragswerkes eine Bereinigung der im SchluBprotokoll angefiihrten Fragen verlangten. Dabei wurde argumentiert, daB man auf deutscher Seite lediglich die Vermogenswerte retten mochte, an den anderen Dingen aber kein sonder- liches Interesse bekunden werde, Jahrelang schien es so, als sollten die Pessimisten Recht behalten, blieben doch osterreichisch-deutsche Verhandlungen in den Jahren 1958 und 1959 ohne jedes Ergebnis. Das muBte natur- gemiiB dazu fuhren, daB sich der Be- troffenen zeine gewisse Verbitterung bemachtigte.

Die Forderungen der aus politischen, rassischen oder religibsen Grunden durch den Nationalsozialismus Verfolgten betrafen eine echte Entschadi- gung fur die erlittenen Schaden. Dabei verwiesen die Betrofifenen vor allern darauf, daB die Deutsche Bundesrepu- blik die innerhalb ihrer Grenzen lebenden NS-Opfer sehr grofizugig entschadigte und an andere Staaten enorme Summen an Wiedergutmachung leistete.

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