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Nationalfeier ag: arbei sfrei!

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FRAGE: Herr Bundesminis er, der ös erreichische Na ionalfeier ag wurde im Herbs des vergangenen Jahres beschlossen. Es is berei s damals die Frage aufge auch , ob man überhaup von einem ech en Na ionalfeier ag sprechen könn e, wenn dieser Na ionalfeier ag nich die Arbei sruhe beinhal e . Glauben Sie nich , Herr Minis er, daß mi dem Na ionalfeier ag 1966 der Anfang gemach werden soll e, diesen ag des gesam en ös erreichischen Volkes für arbei sfrei zu erklären?

AN WOR : Gewiß. Darf ich Ihnen dazu folgendes sagen: Die gese zliche Regelung über den Na ionalfeier ag is noch un er der vergangenen Bundesregierung ge roffen worden. Es war damals schon die gemeinsame Auffassung der Mi glieder der Bundesregierung, nach diesem

Anfang einen ech en Na ionalfeier ag, das heiß einen bezahl en Feier ag, zu schaffen. Ich bi e nur um Vers ändnis dafür, daß auch die neue Bundesregierung in der Si ua ion is , hier na ürlich auf die wir schaf lichen Verhäl nisse einersei s und andersei s auf berech ig e religiöse Anschauungen in unserem Va erland Bedach nehmen zu müssen. Es sind aber Verhandlungen mi allen zus ändigen Ins anzen im Gange, sowohl mi kirchlichen als auch mi Wir schaf skreisen, um möglichs noch in diesem Jahr zu der von Ihnen mi Rech ver re enen Regelung eines ech en Na ionalfeier ages für alle Ös erreicher zu kommen.

Herr Minis er, wir danken Ihnen für die Zei , die sie uns für dieses ers e Gespräch geschenk haben.

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