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Digital In Arbeit

Auf die „Einstellung“ kommt es an

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Welche Anforderungen werden heute an einen Büroarbeitsplatz gestellt?

• Genügend Luftraum — dies ist schon in der allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung Paragraph drei festgelegt;

• ergonomisch gestaltete Tische und Sitzgeräte;

• an Bildschirmarbeitsplätzen

optimale Anordnung von Bildschirmen und Tastatur;

• gerätetechnische Optimierung;

• richtige Beleuchtung;

• ausreichende Lärmdämmung;

• eine vernünftige Klimatisierung.

Im Detail heißt das: Pro Arbeitnehmer soll ein Luftraum von mindestens zwölf Kubikmeter vorgesehen sein. Einbaumöbel dürfen nicht in diese Kubatur eingerechnet werden. Pro Arbeitnehmer soll eine freie zusammenhängende Bodenfläche von mindestens zwei Quadratmeter als Mindestbewegungsraum im Bereich des Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen.

Bei Tischen und Sitzgeräten werden die meisten Sünden begangen, oft aus falsch verstandenem Design-Denken („Bürolandschaft“). Tische (Schreibtisch, Maschinschreibtisch, Bildschirmtisch) sollen dem jeweiligen Benutzer angepaßt, das heißt höhenverstellbar sein.

Die empfohlene Arbeitsflächenhöhe bei Schreibtischen beträgt 74 bis 78 Zentimeter (für Männer) beziehungsweise 70 bis 74 Zentimeter (für Frauen). Bei Maschinschreibtischen sind es 68 beziehungsweise 65 Zentimeter Höhe. Dabei muß auf ausreichende Beinfreiheit geachtet werden. Mindestens 60 Zentimeter Tiefe im Fußbereich, mindestens 45 Zentimeter Tiefe im Kniebereich, mindestens 63 Zentimeter Abstand vom Boden zur Tischflä-chenunterkante (auf Laden und Tischbauteile achten). Wichtig sind

— blendungsfreie Tischflächen;

—die Möglichkeit der Befestigung eines Beleg- beziehungsweise Konzepthalters an der Tischhinterkante (bei „Bürolandschaften“ ist das oft unmöglich);

— abgerundete Vorderkanten;

— Bildschirmtische müssen ausreichend Platz für Tastatur und Bildschirm bieten und ebenfalls höhenverstellbar sein. (Faustregel: der rechtwinkelig gebeugte Ellbogen soll im Sitzen gerade auf der Tischfläche aufliegen.)

Beim Sessel ist das größte Problem die oft nicht beachtete Sitzhöheneinstellung: Als Regel gilt: Rechter Winkel in Hüft- und Kniegelenk. Die flache Hand soll im Sitzen ohne Schwierigkeiten zwischen Oberschenkel und Sitzfläche geschoben werden können.

Kleine Personen, die an Tischen mit fixierter Höhe arbeiten, sollten ein Fußpodest verwenden.

Die Kriterien eines ergono-

misch richtigen Sessels sind:

— Stabilität durch 5-Punkt-Auf-lage (harte Rollen für weiche Böden, weiche Rollen für harte Böden);

— eine ausreichend große Sitzfläche (mindestens 40 mal 40 Zentimeter), keine Sitzschale, die die Veränderung der Sitzposition erschwert;

— nichtrutschende Sitzfläche;

— höhen- und nach vorne und hinten verstellbare Rückenlehne, mindestens 32 Zentimeter hoch;

— der Krümmungsscheitel der Lehne soll der Lendenwirbelsäulenkrümmung entsprechen (im Durchschnitt 20 Zentimeter über der Sitzfläche). Dadurch wird eine Entspannung der Rückenmuskulatur ermöglicht;

— Armstützen sollte jeder Bürostuhl haben: je nach der spezifischen Arbeitssituation sollte der Benützer/die Benutzerin über deren Verwendung entscheiden

können. Leider wird aus Tisch und Sessel aber häufig ein Statussymbol gemacht.

Bei Bildschirmen soll die Tastatur nicht höher als 1,5 Zentimeter sein. Ist sie höher, dann muß eine ausreichend große Handballenauflage vor der Tastatur vorhanden sein (bei vielen Tastaturen ist sie zu schmal — die Folge sind statische Uberlastungen der Handstreckenmuskulatur sowie der Schulterarmmuskulatur).

Der optimale Sehabstand zum Bildschirm betragt 50 bis 60 Zentimeter. Wenn der Abstand zu groß ist, wird er unbewußt durch Vorneigung und Verdrehung des Oberkörpers mit entsprechender statischer Überlastung kompensiert (siehe Fotos Seite 15).

Bei den Geräten selbst ist auf die optimale Zeichengröße, Leuchtdichte, Blendfreiheit des Schirmes zu achten. Details sind in der ÖNORM 1 2630 Teil 2 und 3 (Gestaltung von Schriftzeichen auf Bildschirmen sowie Darstellung von Daten und Information) zu finden.

Bei der Bildschirmarbeit ist die Augenermüdung durch störende Reflexe ein großes Problem. Der-Bildschirm sowie die hinter ihm im Sehbereich liegenden Flächen sollen daher absolut reflexions-und blendfrei sein. Daher:

— Lichteinfall auf den Bildschirm von links hinten „alousien!);

— bei Lichtleisten Blickrichtung parallel zu diesen;

— Bildschirme mit Blickrichtung parallel zum Fenster einrichten;

— die Mindestbeleuchtungsstärke sollte 300 bis 500 Lux sein, das Leuchtverhältnis zwischen Hintergrund und Bildschirm darf nicht größer als 1 zu 3 sein. Dadurch wird eine starke Kontrastwirkung vermieden, die sonst die Augen ermüdet.

Ein weiteres Problem ist der Gehörschutz: Es sind noch zu viele laute elektrische Schreibmaschinen in Verwendung, PC-Drucker sind oft sehr laut — hierfür gibt es Schallschluckhauben im Handel.

Viele Büroräume sind aus falsch verstandenem architektonischem Prestige überklimatisiert, die Klimaanlagen oft nicht richtig dimensioniert beziehungsweise eingestellt. Klagen über diese Anlagen (die man fast überall hört) haben auch eine psychologische Ursache: Das Gefühl des fehlenden Kontaktes zur Außenwelt (Fensteröffnen ist „streng verboten!“ und auch oft technisch unmöglich gemacht) führt zu einer Art Klaustrophobie (Gefühl des Eingesperrtseins), die nicht selten unbewußt in körperliche Beschwerden umgesetzt wird.

Auch am Büroarbeitsplatz gilt: Nur Sitzen ist schlecht, der Mensch sucht die Bewegung, dafür sollte im Büroarbeitsablauf vorgesorgt werden, zum Beispiel durch ein Stehpult oder Wandpult.

Jede ergonomische Maßnahme ist nur so gut, wie sie vom Betroffenen angenommen und vom arbeitsmedizinischen Betreuer realisiert und auch kontrolliert wird. Hier fehlt es oft noch an Bewußtsein (siehe Seite 17).

Der Autor ist Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie Konsulent für Arbeitsmedizin in der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien.

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