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Geistliche Offiziere

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Unberührt von den Diskussionen, die täglich für und wider die Landesverteidigung geführt werden, gibt es im Bundesheer eine Institution, die kaum nach außen hin in Erscheinung tritt, der aber doch eine große Bedeutung zukommt: die Militärseelsorge. Tausende Jugendliche, Offiziere, Unteroffiziere und Chargen, die Beamten der Heeresverwaltung, dazu noch die Familienangehörigen der aktiven Soldaten — rund 40.000 Personen werden von zwanzig Geistlichen seelsorglich betreut.

Diese enorme Aufgabe, die dem einzelnen Militärseelsorger gestellt ist, rechtfertigt eine Analyse: Wieweit ist unsere Militärseelsorge in der Lage, die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen?

Drei Punkte sollen besonders untersucht werden, weil sie als die wichtigsten erscheinen. (Die Ausführungen beziehen sich nur auf die katholische Militärseelsorge.)

Die personelle Lage der Militärseelsorge

Zehn Jahre dauert es, bis die vom Staat bereitgestellte Anzahl von Planposten auch wirklich besetzt wenden konnte. Aus Mangel an geeigneten Geistlichen und aus falscher Einschätzung der Lage war es einfach nicht möglich, bereits mit Errichtung der Militärseelsorge die dazu nötige Anzahl von Priestern bereitzustellen. Die Ursache hiefür liegt zum Großteil bei den zivilen seelsorglichen Stellen. Es erhebt sich gerade hier die Frage, ob nicht sehr stark persönliche Gründe maßgebend waren — betrachtet man nämlich Besetzungen von Priesterstellen in der gleichen Zeit, die (natürlich subjektiv!) weit weniger wichtig erschienen.

Da die Anzahl der Militärgeistlichen bereits zur Zeit der Errichtung der Militärseelsorge im Verhältnis zur (immer steigenden) Zahl der Soldaten in einem krassen Mißverhältnis stand, wurde von den ver- schiedpnsten-Beiten die Einführung des subsidiären Militärgeistlichen gefordert, d. h. eines Geistlichen, der Agenden des Militärseelsorgers übernehmen kann. Mit wenigen Ausnahmen jedoch wurde auch hier das angestrebte Ziel nicht erreicht. Schuld daran tragen sowohl Zivilais auch Militärseelsorge.

Dieser „militärische Hilfsgeistliche“ wurde auf Antrag des jewei-

ligen Militärpfarrers mit der Erlaubnis ausgestattet, Kasernen zu betreten. Allein der Vorgang der Bestellung dieser Geistlichen ließ sich nur in einem ganz geringen Maß durch führen. War der Militärpfarrer nicht gnwillt, einen Adlatus zu akzeptieren, wurde eben kein Subsidiär ernannt.

Dieser Subsidiär war arbeitsmäßig ganz vom jeweiligen Militärgeist- licheh abhängig. Nur den .Teil, .der seelsorglichen Betreuung durfte er durchführen, der ihm ausdrücklich genehmigt wurde. Aber auch diese Delegierung von Aufgaben wurde nur langsam realisiert.

Gründe dafür sind im Mißtrauen des Militärgeistlichen gegen jeden Zivilisten und auch in der Auffassung, vom Subsidiär keine rechte Hilfe zu erhalten, zu suchen.

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