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Militärseelsorger der Reserve

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Dieser zweite Vorbehalt ist leider nur allzusehr berechtigt. Subsidiäre melden sich meist freiwillig. Sie erklären sich bereit, einen Teil der Aufgaben des Militärseelsorgers zu übernehmen, zusätzlich zu ihren übrigen Aufgaben. Und hier ist der wunde Punkt. Um als Subsidiär wenigstens in einem seiner beiden Aufgabenbereiche ganze Arbeit leisten zu können, müßte er von einem Teil seiner Aufgaben in der Pfarre entbunden werden. Geschieht dies nicht, muß er auf jeden Fall einen Aufgabenbereich vernachlässigen. Und meistens ist der vernachlässigte Teil der militärseelsorgliche. So ist es zum Beispiel vorgekommen, daß ein Subsidiär monatelang seine ihm zugewiesene Kaserne nicht betreten hat, worauf der Militärgeistliche mit Recht diese „Hilfe“ eher als Belastung empfunden hat.

Eine unbedingte Notwendigkeit für jeden, der sich ehrenamtlich in den Dienst der Militärseelsorge stellt, ist, daß er auch wirklich Zeit für diese Tätigkeit aufbringen kann. Ansonsten ist seine Mitarbeit wertlos.

Als Lösung schließlich dieser verschiedenen, von vielen Seiten gesehenen Unzulänglichkeiten, wurde nun der „Militärseelsorger der Reserve“ eingeführt.

Im Moment der ersten Überlegung erscheint diese Neuerung wirklich sinnvoll. Diese Geistlichen sind Reserveoffiziere, können sich in der Kaserne frei bewegen, sie kennen das Kasernenmilieu aus ihrer Dienstzeit, alle Voraussetzungen für eine Mithilfe an der Militärseelsorge sind geschaffen!

Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber auch hier ganz deutlich der Pferdefuß.

Das Problem der Delegierung von Aufgaben durch den Militärseelsorger an den Reserveoffizier und die teilweise Befreiung desselben von der Arbeit in der Zivilpfarre bleibt ungelöst bestehen. Die Einführung des Militärseelsorgers der Reserve stellt also keine wesentliche Änderung dar, einzig der Name wurde geändert.

Eine Gefahr jedoch wurde durch diese Neueinführung akut, die bei der bisherigen Bestellung eines Subsidiars nicht gegeben war.

Voraussetzung für den Militärseelsorger der Reserve ist nämlich eine abgeleistete Dienstzeit, ohne die er nicht Reserveoffizier werden kann. (Hier macht sich nämlich der Umstand unangenehm bemerkbar, daß unsere aktiven Militärseelsorger Offlziersrang haben müssen!)

Die Praxis zeigt aber, daß Theologen entweder nur freiwillig einrücken (was aber nur in den seltensten Fällen geschieht!) oder nach Ableistung der Grundausbildung bereits wieder entlassen werden. Hier zeigt sich deutlich eine Erscheinung, die als Grundübel der Mißstände bei der Militärseelsorge angesehen werden kann. Man arbeitet einfach drauflos, ohne sich mit der Zivilseelsorge ins Einvernehmen zu setzen (und umgekehrt). Selbst wenn das geschieht, nimmt man aufeinander keine Rücksicht. Der „Militärseelsorger der Reserve“ ist ein Paradebeispiel dafür. Wie kann man sonst einer Einführung das Wort sprechen, die Theologen mit Präsenzdienst verlangt, wenn man aus der Praxis genau weiß, daß es kaum mehl' Theologen mit Präsenzdienst gibt? In einigen Jahren, wenn die kriegsgedienten Geistlichen die Altersgrenze erreicht haben, wird es schwer sein, einen MilitärSeelsorger der Reserve zu finden. Außer es er-

eignet sich das Wunder, daß eine der beiden Seiten nachgibt. Aber auch dann wird es schwer gelingen, einen Offizier ohne Präsenzdienst zu schaffen! ■ ;- .

Katholische Aktion im Bundesheer

Ist die personelle Besetzung der Militärseelsorge belastet durch eine Spannung zwischen militärischer und ziviler Seelsorge, so mag hier wohl ein Grund für manchen Mißerfolg liegen.

Nur von militärischen Stellen abhängig ist jedoch die „Katholische Aktion im Bundesheer“. Zur Verbreitung und Vertiefung der christlichen Weltanschauung und Lebensauffassung unter den Soldaten und deren Familien beschloß die Katholische Aktion Österreichs, die Konferenz der Bischöfe und die Pastoralkonferenz der Militärseelsorger in der X. Diözese (= Bundesheer) eine Katholische Aktion zu errichten. Dies geschah im September 1964.

Und was ist bis jetzt geschehen? Obwohl keine Schwierigkeiten von Seiten ziviler Stellen vorhanden sind, ist man Jahre hindurch nicht einmal imstande, den Posten des Präsidenten der KA im Bundesheer neu zu besetzen, nachdem der alte Präsident in den Ruhestand getreten war. Allein dieser Umstand müßte für ein Urteil genügen. Doch nicht genug damit.

Drei Jahre dauert es. bis endlich wenigstens im Gebiet einer Diözese begonnen wurde, die Beschlüsse des Jahres 1964 in die Tat umzusetzen.

Bedenklich allerdings wird auch dieser wichtige Schritt, wenn man sieht, daß die Initiatoren desselben fast völlig auf eigene Faust gehandelt haben und von vorgesetzter Stelle (die ja eigentlich den Anstoß dazu geben müßte!) gerade nur nicht

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