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Es ginge auch ohne Rang und Uniform

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Militärseelsorge und Seelsorge an Zivildienern sind nicht nur Aufgabe von Spezialisten - Militärseelsorgern -, sondern der gesamten kirchlichen PastoraL Das stellt die Pastoralkommission Österreichs in einem durch die Bischofskonferenz approbierten Papier fest.

Im Fall der Militärseelsorge wird unterschieden zwischen Soldaten, die ihren ordentlichen Präsenzdienst ableisten, und dem Kaderpersonal. Die Militärseelsorge will für beide Gruppen durch die Feier von Gottesdiensten, durch die Gestaltung kirchlicher Feste, durch Sakramenten-spendung und lebenskundlichen Unterricht die religiöse Betreuung des Soldaten gewährleisten. Betont wird die Förderung der Friedensgesinnung, der Wille zur Gerechtigkeit und die Ablehnung jeglicher Unmenschlichkeit.

In einem eigenen Abschnitt wird in dem Text der Pastoralkommission das Problem von Uniform und Rang der Militärseelsorger erörtert. „Uniform und militärischer Rang der Militärseelsorger sind oft Gegenstand von Diskussionen“, heißt es in diesem Zusammenhang. „Die damit verbundenen Probleme sollten aber nicht überbewertet werden. Auf beides könnte verzichtet werden.“ Entscheidend sei, daß Militärseelsorge tatsächlich als pastoraler Dienst wirksam werde und daß sie vorwiegend kirchlich und nicht militärisch strukturiert sei.

Den Zivildienst sieht der Text, entsprechend dem kirchlichen Verständnis, als einen Friedensdienst: „In einer demokratischen Gesellschaft sollen die Zivildiener ihren Beitrag zu einer gewaltfreien Lösung von Konflikten, zur umfassenden Sicherung des Friedens und zur Verteidigung gegen allfällige Aggressoren leisten“, heißt es in dem Text. „Dazu aber wäre es erforderlich, daß sie in Methoden der gewaltfreien Aktion, der sozialen Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung geschult werden.“

Es seien daher alle Bemühungen zu begrüßen, die darauf abzielten, die Zivildiener, „die vielfach überdurchschnittlich engagiert und religiös.mo-tiviert sind“, als Träger einer gewaltlosen sozialen Verteidigung in ein umfassendes Verteidigungskonzept zu integrieren. Zivildienstleistende sollten nach Ansicht der Kommission „in festumschriebenen, der sozialen Integration und dem Frieden unter den Menschen dienenden Wirkungsbereichen eingesetzt werden“, wobei sie „relativ selbständig und eigenverantwortlich tätig werden können“. Sie dürften nicht mit „ständig wechselnden Aushilfstätigkeiten betraut werden“, stellt die Pastoralkommission fest. Da gerade kirchliche Einrichtungen diesen Erfordernissen besonders gut entsprächen, sollte es mehr kirchliche Einsatzstellen geben.

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