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Klima-Änderung

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Wenn in diesem Herbst nach dem beschämenden Prestige-Theater vor der Sommerpause ein neuer Anlauf zur Senkung der Blutalkoholgrenze bei Autolen-kern auf 0,5 Promille erfolgt, muß man zweierlei befürchten:

Erstens: daß diese Frage trotz der warnenden Tatsache eines Anstiegs der durch Alkohol verursachten Verkehrsunfälle um fast 50 Prozent im ersten Halbjahr 1997 weiter nur als Mittel zur politischen Profilierung mißbraucht wird (wofür Scherzchen wie die Forderung nach Flaschenbeschriftungen mit Alkoholwarnungen und nach einem Alkoholverbot im Parlament ja schon Vorzeichen sind).

Zweitens droht natürlich der vorauseilende Kompromiß, für den die neuen Strafbestimmungen für alkoholisierte Lenker ein Musterbeispiel sind: Wer um die Hälfte mehr als die derzeit erlaubten 0,8 Promille im Blut hat, darf nach vier Wochen schon wieder fahren. Es ist dies eine Art Augenzwinkern des Gesetzgebers, der zwar Straftatbestände normiert, diese aber vielfach unangemessen milde ahndet und auch nicht dafür sorgt, daß die Verletzung der Bestimmungen auch rigoros kontrolliert wird. Der jahrzehntelange Schlachtruf gegen „Law and Order” hat trotz seiner anfänglichen Berechtigung ein Klima in unserer egoistischen Gesellschaft bewirkt, in dem alles erlaubt ist, wobei man nicht erwischt wird. Und offensichtlich haben viele Politiker Angst davor, für eine Änderung dieses Klimas mit Wählergunstentzug bestraft zu werden. Zu Unrecht, da die überwiegende Mehrheit der Bürger ihr Leben in Buhe und Ordnung gestalten will.

In New York hat man mit Erfolg versucht, mit der kompromißlosen Ahndung auch kleinster Delikte, vom Schwarzfahren bis zum Verunreinigen der Straßen und Parks, dieses Klima zu ändern und damit zu einer drastischen Senkung der Fälle schwerer Kriminalität beigetragen. Sicherlich sind die in New York angewandten Methoden überzogen, ist Österreich ganz anders als die USA. Aber wenigstens könnte das Beispiel Anstoß dafür sein, das Augenzwinkern beim Beschluß von Gesetzen im österreichischen Parlament sein zu lassen und damit beim Alkohollimit zu beginnen: nicht nur die 0,5-Promille mit angemessenen Strafen rasch zu beschließen, sondern gleichzeitig auch die Maßnahmen und Mittel, die eine effektive Kontrolle gewährleisten.

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