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Eheprobleme im Mittelalter

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Um die wiederverheirateten Geschiedenen gab es schon im Mittelalter Schwierigkeiten mit der Kirche - wobei auch damals oft die Politik mit im Spiel war.

Als am 2. April 1335 - vor 660 Jahren - Heinrich VI;, Herzog von Kärnten, der letzte der Grafen von Görz-Tirol, starb, fiel das reiche Erbe seiner Tochter Margarete „Maul-tasch” zu. Doch hatte schon 1330 Kaiser Ludwig IV., der Bayer, insgeheim die Habsburger mit Kärnten, Südtirol und der Krain belehnt.

Margarete war schon 1330 - mit zwölf Jahren - mit dem um drei Jahre jüngeren Johann Heinrich, dem Sohn des böhmischen Königs, verheiratet worden - und das war wohl etwas zu früh, um die Ehe wirksam werden zu lassen.

Als es Margarete auch mit böhmischer Hilfe nicht gelang, sich in ihrem Erbe Tirol durchzusetzen und ihr Mann sich bei den Tirolern immer weniger beliebt machte, war Margarete gar nicht betrübt, als die Landstände 1341 Johann aus dem Land jagten.

Margarete heiratete schon 1342 Markgraf Ludwig von Brandenburg, einen Sohn Kaiser Ludwigs IV.

Die Begründung für die Trennung der ersten Ehe lautete, daß sie nicht vollzogen, daher ungültig sei -Kindel1 waren jedenfalls keine vorhanden. Aber kirchlicherseits war keine Ungültigkeitserklärung, kein Dispens erfolgt.

Papst Klemens VI. - die Päpste säße' seit 1309 in Avignon - stand in heftigem Kampf gegen Ludwigs Vater, den Kaiser, den schon Johannes XXII. mit dem Interdikt belegt hatte. Nun verhängte Klemens den Bann auch über das frisch vermählte Paar.

Erst auf Vermittlung Herzog Albrechts II. von Habsburg wurde der Bann 1350 wieder gelöst.

Der Ehe Margaretes mit Ludwig von Brandenburg entstammte nur ein Sohn, Mainrad, der jedoch schon früh starb. Damit gab es keinen weiteren Erben, und Margarete übergab schließlich Tirol 1363 den Habsbur-gern.

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