Der riskante Verbotsantrag

Werbung
Werbung
Werbung

Siebzig Prozent der Deutschen sind für ein Verbot der rechtsextremen NPD, sagt das Meinungsforschungsinstitut Emnid. Auch ihre Politiker sind sich einig, dass die Partei eigentlich verboten gehört. Ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgesetz eingebracht wird, ist aber trotz der seltenen Eintracht nicht sicher. Denn es gibt Zweifel, ob ein Verbotsantrag Erfolg haben wird.

Die Angst vor der Blamage in Karlsruhe

Bereits vor zehn Jahren wurde nämlich der Bundesverfassungsgerichtshof im Karlsruhe in der selben Sache bemüht. Er sollte die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen und infolge dessen die Partei verbieten. Die Verfassungsrichter hatte das 2003 allerdings verworfen: Zu stark sei die Partei von V-Leuten der diversen Verfassungsschutzbehörden unterwandert. Der Staat wolle eine Partei verbieten, auf die er durch seine Mittelsmänner selbst Einfluss nähme, montierten die Richter damals.

Im Jahr 2011 gibt es, anders als beim letzten Antrag, allerdings einen konkreten Anlass. Eine beispiellose rechtsextreme Mordserie, die ein Neonazi-Trio zwischen 2000 und 2007 begangen haben soll, erschüttert Deutschland. Die NPD soll einem Medienbericht zu Folge enge Kontakte zu der Neonazi-Gruppe gehalten haben, aus der die "Zwickauer Terrorzelle“ hervorgegangen ist. Das lässt den Ruf nach einem NPD-Verbot quer durch alle Fraktionen lauter werden. Selbst Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lässt zunehmend Sympathien für ein neuerliches Verbotsverfahren erkennen. Aber: Das V-Mann-Problem ist noch nicht gelöst. Noch immer sind staatlich bezahlte Spitzel in der NPD unterwegs. Und CDU-geführte Bundesländer weigern sich, ihre V-Leute für die Dauer des Verbotsverfahrens auszuschalten, wie es das Verfassungsgericht verlangt. Es besteht also das Risiko, dass ein Verbotsantrag erneut zurückgewiesen würde. Das wäre ein großer Erfolg für die NPD und eine noch größere Blamage für den Staat.

Die strittigen Punkte, über die in Deutschland derzeit diskutiert wird, betreffen allerdings nur Verfahrensfragen. Auch in Kalrsruhe bezweifelt kaum jemand, dass die NPD als verfassungswidrige Partei verboten würde, wenn dem Bundesverfassungsgericht ein korrekter Antrag vorgelegt wird. (dol)

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung