Das Ernennungsrecht für Bischöfe ist heute ein Reservatrecht des Papstes. Doch das war nicht immer so. Gleichzeitig muss der Papst auch heute noch viele Ausnahmen bedenken.Der Satz „Nullus invitis detur episcopus – Kein Bischof gegen den Willen des Volkes“ geht auf eine ganz alte Quelle des Kirchenrechts (5. Jh.) zurück, ist also (abgesehen von der lateinischen Sprache) keineswegs erst in den Turbulenzen der vergangenen Wochen entstanden.Föderalismus versus ZentralismusUrsprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt, wobei sich das Wahlrecht allmählich auf den Klerus
Kann ein impotenter Mann eine katholische Ehe gültig eingehen? Kirchenrechtliche Ehefähigkeit und göttliches Recht.Vor kurzem hat eine Pressemeldung einiges Aufsehen erregt: Ein italienischer Bischof hat einem jungen Mann die kirchliche Eheschließung verweigert, weil dieser infolge einer durch einen Unfall entstandenen Querschnittslähmung beischlafsunfähig geworden war. Impotenz gehöre nach dem Recht der katholischen Kirche zu den Hindernissen des göttlichen Rechts, und davon könne auch kein Bischof eine Dispens erteilen.Impotenz als Beischlafsunfähigkeit ist abzugrenzen von der
Unkonventionelle Überlegungen zur Diskussion um die "Viri probati".Der zunehmende, in manchen Gebieten schon katastrophale Mangel an Priestern stellt für die katholische Kirche eine der großen pastoralen Herausforderungen der Gegenwart und nahen Zukunft dar. Einerseits haben die Gläubigen ein Grundrecht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen (canon 213). Andererseits aber wird es immer schwieriger, diesem Anspruch gerecht zu werden. Priester, die an Sonn-und Feiertagen mehrere Pfarren und
Die katholische Kirche und die Ehescheidung. Einige Klarstellungen.Eine der großen pastoralen Herausforderungen an die katholische Kirche stellt der Umgang mit der wachsenden Zahl jener Katholiken dar, die nach Scheitern ihrer ersten Ehe und staatlicher Scheidung eine weitere Ehe als Zivilehe eingegangen sind und infolgedessen gewisse Beschränkungen in Bezug auf ihre Rechtsstellung in der Kirche, insbesondere hinsichtlich des Sakramentenempfangs auf sich nehmen müssen.Bisweilen wird zur Rechtfertigung der kirchlichen Haltung gegenüber geschiedenen Wiederverheirateten gesagt, die Kirche
Die Kompetenz der Bischofskonferenz besteht in der gemeinsamen Wahrnehmung pastoraler Aufgaben für die Gläubigen eines bestimmten Gebietes, um das höhere Gut, das die Kirchen den Menschen gewährt, zu fördern, besonders durch Formen und Methoden des Apostolates, die den zeitlichen und örtlichen Umständen in geeigneter Weise angepaßt sind (vgl. c. 447). Dies kann, was die rechtliche Seite anlangt, in mehrfacher Weise verifiziert werden. Die wichtigste Form der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Erlassung von Allgemeinen Dekreten, die den Gesetzen gleichgestellt sind und der Promulgation
Worum geht es eigentlich bei der Bewegung des traditionalistischen Erzbischof s Marcel Lef ebv-re? Zunächst schien es, als bilde lediglich die neue, durch das II. Vatikanische Konzil eingeführte Form der Liturgie und die damit verbundene Abkehr von der tri-dentinischen Messe den Stein des Anstoßes. Bald aber zeigte sich, daß der Konflikt viel tiefere Ursachen hat. Lefebvre und seine Anhänger sind mit dem vom Konzil gezeichneten Kirchenbild nicht einverstanden. Sie wünschen eine Kirche der klaren und harten Konturen, die sich deutlich von anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften
Dem geltenden katholischen Kirchenrecht wird bisweüen der Vorwurf gemacht, es trage zu einem erheblichen Teil Schuld an der derzeit beklagten Stagnierung der ökumenischen Beziehungen. Ein Aufweis des (rechtlichen) Ist-Standes zeigt indes, daß das die ökumenische Entwicklung der letzten Jahrzehnte kodifizierende kirchliche Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici von 1983) doch auch entscheidende Verbesserungen im ökumenischen Klima gebracht hat.Dies beginnt schon bei der Frage der Nomenklatur. Während das bisher geltende katholische Gesetzbuch aus dem Jahre 1917 von Katholiken und Akatholiken
Die Frühjahrstagung der Österreichischen Bischofskonferenz steht bevor. Welche Aufgaben hat eine Bischofskonferenz? Kann sie bei Bischofsernennungen mitreden?
Das Verhältnis zwischen Klerikern und Laien kann wohl zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte der katholischen Kirche als völlig spannungsfrei bezeichnet werden. In noch gar nicht so ferner Vergangenheit war man gewohnt, die Kirche als „ungleiche Gesellschaft“ zu sehen, in der die Kleriker die lehrende und befehlende, die Laien aber die lernende und gehorchende Kirche darstellen.Versucht man, die Frage nach dem derzeitigen Stand des Ver-hältnisses zu beantworten, so erweist sich ein Blick in das erst vor drei Jahren in Kraft getretene kirchliche Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici
Dem katholischen Erzbischof von Seattle (USA), Raymond Hunthausen, wurde unlängst ein Teil der Vollmachten entzogen und seinem Weihbischof Donald Wuerl übertragen. Auf welcher kirchenrechtlichen Basis?