Das gefürchtete Schul-Notjahr 1969/70 ist zur Hälfte bewältigt. Es bedurfte zwar aller Anstrengungen und Findigkeiten, den Ausfall eines Lehrernachwuchsjahrganges aufzufangen, aber der prophezeite „Zusammenbruch“ des allgemeinbildenden Pflichtschulwesens ist ausgeblieben, ähnlich wie im Jahre 1966 bei der Einführung des neunten Pflicht-schuljahres.An der Schwelle der siebziger Jahre stellt sich die Lage wie folgt dar: Der Lehrermangel — berechnet nach dem Anteil der nichtbesetzten Dienstposten an der Anzahl der bewilligten — ist in Wien unbedeutend, im Burgenland gering, in
Hier wird unter Landschule das verstanden, was man ohne künstliche Konstruktion darunter seit eh und je gemeint hat: die weniggegliederte Volksschule mit Oberstufe im ländlichen Milieu. Früher konnte es über das Zutreffen des einen oder anderen Merkmales noch Diskussionen geben, die Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte hat eine ernüchternde Vereinfachung gebracht, denn Oberstufen sowie zwei und mehrstufige Klassen gibt es nur mehr im ländlichen Raum, wobei man diesen aber wesentlich größer annehmen muß als das Verbreitungsgebiet der erwähnten Schulorganisationsformen. Die hier
Wir hatten nach 1945 eine große und großartige Landschulerneuerung, die für immer mit dem Namen des in den Ruhestand getretenen Sektionschefs Dr. Ludwig Lang verbunden bleiben wird. Während frühere Bestrebungen dieser Art über gewisse Anfangserfolge nicht hinauskamen, wurden von ihm ein Programm formuliert und Arbeitsformen entwickelt, die — weil sie immer die Erneuerung des gesamten österreichischen allgemeinbildenden Pflichtschulwesens in Land und Stadt im Auge hatten — überall starken Widerhall und eine begeisterte Mitarbeit fanden, im besonderen auch das Interesse des
Vor mehr als eineinhalb Jahren hat an dieser Stelle Sektionschef in Ruhe Dr. Ludwig Lang über die Neugestaltung der österreichischen Lehrerbildung durch das Schulgesetzwerk 1962 und über den Stand der Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung dier pädagogischen Akademien berichtet. Inzwischen wurde in Wien von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, pädagogische Akademien ab Beginn des Studienjahres 1966/67 als Schulversuch zu führen, und zwar in einer Pädagogischen Akademie des Bundes (Wien VII, Burggasse 14—16) und in der pädagogischen Akademie der Erzdiözese Wien (Wien VII, Kenyon- gasse
Das Schulgesetzwerk 1962 hat Im Schulrat für die Volksschulen nur wenig Änderungen gebracht: Die Kampetenzverteilung blieb, die Organisationsgrundsätze sind unverändert, lediglich die Einrichtung von Ausbauvolksschulen kam hinzu. Es gab daher auch keine Umstellungsschwierigkeiten, selbst der neue Volksschullehrplan war seit Jahren vorbereitet. Und dodi ist die Lage der Volksschulen nun eine vielfach veränderte gegenüber früher.Das gilt zunächst schon für die Zahl der Volksschulen; sie ist mit 4175 jetzt am geringsten, denn noch 1960 zählte man 4393, im Jahre 1950 genau 4400 und im
Ein neues Schuljahr hat begonnen und wirft für die Schulverwaltung neue Probleme auf: Schüler-, Klassen- und Lehrerzahlen, neue organisatorische und pädagogische Maßnahmen u. a. m.Zunächst ein Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen. Die Zahl der Schulpflichtigen, die im vergangenen Schuljahr (einschließlich des neunten Schuljahres) rund 950.000 betrug, erhöhte sich weiter, und zwar auf fast 980.000, da ein starker Schuleintrittsjahrgang (von etwa 121.000) den nur zirka 93.000 Schüler umfassenden Entlassungsjahrgang 1967 beachtlich übersteigt.Dieses Weitere Ansteigen der
Mit einem gewissen Erschauern, aber etwas hilflosen Kommentaren ist die Nachricht durch die Presse gegangen, daß im Schuljahr 1966/67 im allgemeinbildenden Pflichtschulwesen Österreichs rund 4500 Dienstposten von Lehrern im engeren Sinne (also den Klassen- und Fachlehrern; die Arbeitslehrerinnen und Religionslehrer bleiben in unserer Darstellung außer Betracht) nicht besetzt werden konnten, somit ersatzweise erfüllt werden mußten, und zwar vor allem durch Mehrdienstleistungen und durch die Tolerierung der Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl 40. Man hat sich in den letzten
In diesem Jahr schloß das erste Jahrfünft der Wirksamkeit des umfassendsten Schulgesetzwerkes der österreichischen Schulgeschichte. Es waren harte Jahre für Bund, Länder und Gemeinden, für die Schulverwaltungen, für die Schulaufsicht und die Lehrer — und vielfach auch für die Eltern und die Schüler.In den ersten Jahren beschränkte sich die Belastung auf den engeren Schulbereich; es ging darum, die bestehenden Schularten auf die neuen Verhältnisse umzustellen. Schon dabei wirkte sich der Lehrermangel hemmend aus: Es konnten nicht alle erforderlichen Klassen eröffnet
Durch Jahre schrieben die Zeitungen über die erfreuliche Bevölkerungsentwicklung in Österreich, und es war alles gut. Dann folgten Be- ridhte über das Ansteigen der Schülerzahlen; audi das beunruhigte niemand. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Schulgesetzwerkes 1962 zeigten sich jedoch steigende Schwierigkeiten in der Lehrerversorgung — und das wurde Anlaß zu immer mehr und genaueren Untersuchungen über die Entwicklung der künftigen Schülerzahlen. Diese Feststellungen spielten bei der Einführung des neunten Schuljahres schon eine große Rolle, standen aber vor allem im
Mit der Einführung des neunten Schuljahres mehren sich wieder die Hinweise auf die „schlechten Schulerfolge“ der Volks-, Haupt- und Sonderschulen.Der Schulerfolg, wie wir ihn hier verstehen, ist gegeben, wenn der Schüler das Abschlußzeugnis der Volks- oder Hauptschule erworben hat. Darüber gibt es hinreichendes statistisches Material für die Volks-, Haupt- und Sonderschulen, das unter anderem erkennen läßt, daß dieses Abschlußzeugnis (Austritt aus der achten Schulstufe der Volks- oder Sonderschule bzw. vierten Haupt- schulklasse) zum Schulschluß 1964 rund 70 Prozent, 1955 bei 64
Die letzten Kassandrarufe über die Einführung des neunten Schuljahres und die Gestaltung der Polytechnischen Lehrgänge sind verhallt, die letzten Versuche einer Änderung des Schulgesetzwerkes, zumindest im Umfang eines Terminaufschubes der Schulzeitverlängerung, nun abge- wehrt. Mit nur einer Ausnahme wurden die erforderlichen Landesausfüh- runigsgesetze beschlossen und die konkreten Veranlassungen (der Standorte und Sprengelfestseitzungen, der Schulraum- und Lehrervorsorge) getroffen. Das Bundesministerium für Unterricht hat unter Berücksichtigung auch des Bundesgesetzes vom 14. Juli