Michaela Wlattnig,  - Das Porträtfoto zeigt Michaela Wlattnig in einem schwarzen Rollkragenpullover vor grauem Hintergrund. - © Opernfoto Graz

Sterbewillige sind „selbstbestimmt und aufgeklärt“, sagt die Patienten-Anwältin

Für die Patientenanwältin Michaela Wlattnig ist es wichtig, Menschen mit Sterbewunsch mit Respekt zu begegnen. Wesentlich sei die Entlastung von Angehörigen.

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Begegnungen mit sterbewilligen Menschen sind berührend und alles andere als Alltagsgeschäft, sagt Michaela Wlattnig. Sie leitet die Patient- Innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark. Diese kümmert sich kostenfrei um Anliegen von Patienten von Krankenanstalten, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Klienten mobiler Dienste. Bürgerinnen und Bürger können sich dort auch zum Thema Sterbeverfügung beraten und eine solche unentgeltlich errichten lassen.

DIE FURCHE: Wer sind die Menschen, die sich für eine Sterbeverfügung an Sie wenden?

Michaela Wlattnig: In der Regel sind es Menschen mit schweren Erkrankungen, zu rund 85 Prozent mit Tumorerkrankungen, bei denen es keine Aussicht auf Heilung gibt. Außerdem kommen Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen. Ich erlebe sie als selbstbestimmte Personen, die sehr gut aufgeklärt sind. Dass ältere oder demente Menschen von Familienmitgliedern zum assistierten Suizid gedrängt werden, halte ich für einen Mythos, da diese nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für den assistierten Suizid erfüllen würden.

DIE FURCHE: Für Sie als Juristinnen und Juristen ist diese Aufgabe sicher ungewohnt.

Wlattnig: Für uns ist diese Tätigkeit nicht business as usual. Uns ist es wichtig, Menschen mit Sterbewunsch mit Respekt zu begegnen. Niemand von uns kann wissen, wie wir uns in gewissen Situationen entscheiden würden. Eine Juristin in meinem Team hat die Erstellung von Sterbeverfügungen anfangs aus persönlichen Gründen abgelehnt. Das habe ich natürlich respektiert. Durch ihre Teilnahme an Schulungen und persönliche Begegnungen hat sie aber ihre Meinung geändert. Sie sagt, sie versteht die Betroffenen und ihren Wunsch, selbstbestimmt zu sterben, nun besser.

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