Der Verfassungsgerichtshof hat geurteilt: Das Verbot von "Mitwirkung am Selbstmord" sei verfassungswidrig und wird mit 1.1. 2022 gekippt. Ein Judikat, das einen Paradigmenwechsel bedeutet. Wir haben für Sie die wichtigsten aktuellen und älteren Beiträge zum Thema "Sterbehilfe" aus 20 Jahren FURCHE zusammengestellt.
Émile Durkheim sah „die schwindende Integrationskraft der Gemeinschaft“ als Mitauslöser, der Menschen in den Suizid treibe. Sein Befund ist bis heute relevant - auch in der Debatte um "assistierten Suizid". Über die (fehlende) Aufmerksamkeit für den Anderen.
Um bis Jahresende assistierten Suizid neu regeln zu können, hätte längst ein Gesetzesentwurf präsentiert werden müssen. Über ein demokratiepolitisches Versäumnis mit existenziellen Folgen.
Bis Jahresende ist eine Neuregelung des assistierten Suizids notwendig. Doch auf den lange angekündigten Gesetzesvorschlag wartet man bis heute. Wie muss er aussehen, um Missbrauch möglichst zu verhindern? Und was ist im Hospizbereich nötig? Ein Einwurf.
Warum der medizinische „Machbarkeitswahn“ ein wesentlicher Beweggrund für den Wunsch nach „Suizidbeihilfe“ ist. Erfahrungen und Wünsche einer Intensivmedizinerin.
Im „Dialogforum Sterbehilfe“ haben Vertreter(innen) verschiedenster Organisationen und Religionsgemeinschaften strukturiert über das Thema Suizidbeihilfe beraten. Dennoch sind nach wie vor viele Fragen offen – und der Paradigmenwechsel wurde überdeutlich.
Nach der Aufhebung des ausnahmslosen Verbots von Suizidbeihilfe durch den Verfassungsgerichtshof sind bis Ende 2021 neue Regelungen nötig. Was ist nun nötig? Überlegungen aus katholisch-theologischer Sicht.
Sollen kirchliche Krankenhäuser und Pflege-Einrichtungen Suizidbeihilfe zulassen? Darüber ist unter deutschen evangelischen Theolog(inn)en eine Debatte entbrannt. Ein Gastkommentar.
Welche politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind nach der Aufhebung des Verbots von Suizidbeihilfe durch den Verfassungsgerichtshof notwendig? Eine Stellungnahme von katholisch-theologischen Ethiker(innen) - zusammengeschlossen in der "Arbeitsgemeinschaft für Moraltheologie Österreich".
Es gäbe nicht nur ein Recht auf Selbstbestimmung, sondern auch auf Suizidbeihilfe, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Gedanken über Autonomie und Verletzlichkeit in Zeiten der Krise.
Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot von assistiertem Suizid per 1. Jänner 2022 als unzulässig aufgehoben. Drei Einschätzungen dieses Urteils – und drei Erwartungen.
In der Dezember-Session des Verfassungsgerichtshofs stehen einmal mehr „Tötung auf Verlangen“ und „Mitwirkung am Suizid“ auf der Tagesordnung. Welche Folgen hätte eine Änderung des Status quo? Ein Gastkommentar.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung zu „assistiertem Suizid“ abermals vertagt. In der Schweiz ist diese Form der "Sterbehilfe" zugelassen: Was waren und sind die Folgen? Der Schweizer Psychiater Raimund Klesse im Gespräch.
Es braucht wieder einen „gesunden Umgang“ mit dem Tod: Dafür müsste alte Weisheit wiederentdeckt werden, fordert der Arzt Christoph von Ritter bei der Tagung "Modernes Sterben" im Rahmen der Salzburger Bioethik-Dialoge.
Seit vielen Jahren wird (gesellschafts-)politisch darüber gestritten, wie weit „Sterbehilfe“ reichen darf. Nun ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. Über ein Urteil mit Folgen.
Wie das Coronavirus lehrt, was der Schutz vulnerabler Personen bedeutet. Und warum Autonomie in der „Sterbehilfe“ nur die halbe Wahrheit ist. Ein Gastkommentar von Susanne Kummer.
Sarah Braun hat ein Buch über ihr Leben mit der unheilbaren Krankheit „ALS“ geschrieben – und für die FURCHE das deutsche Urteil zur "Sterbehilfe" kommentiert. Ein Grenzgang zwischen Leben und Tod.
Herbert Watzke, Leiter der Abteilung für Palliativmedizin am AKH Wien, über das jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum „assistierten Suizid“, die Selbstbestimmung von Patienten, hilflose Ärzte und seine Wünsche für Österreich.
Die Bioethikkommission hat bereits Empfehlungen zum „Sterben in Würde“ und zum „assistierten Suizid“ abgegeben. Man sollte sich an sie erinnern. Ein Gastkommentar von Christiane Druml.
Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Suizid-Beihilfe braucht es in Österreich eine offene Debatte über rechtliche Regelungen, die dem Gewissen Spielraum lassen und für dramatische Ausnahmefälle Möglichkeiten der Straffreiheit vorsehen. Ein Gastkommentar.
Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wird dem Menschen existenziell nicht gerecht. Österreichs bestehendes Verbot kann vielmehr entlastend wirken. Ein Gastkommentar.
Oft wird gefordert, „Menschenwürde“ als Grundrecht zu verankern – auch zum Lebensschutz. Das deutsche Urteil geht in die andere Richtung. Doch was passiert generell, wenn Moral Rechtsform annimmt? Eine Analyse.
Ein Burgenländer, der an Multipler Sklerose leidet, und ein Wiener Anwalt kämpfen gegen das Verbot von "assistiertem Suizid". Während die einen am Lebensende mehr Selbstbestimmung und Raum für das Gewissen fordern, warnen andere vor den gesellschaftlichen Folgen.
Die fürchterlichen Konsequenzen eines Suizids werden durch Tabus, Ängste und Stigmatisierungen noch verschärft: Doch es macht einen Unterschied, ob dieses Ereignis verschwiegen wird oder mitteilbar bleibt, meint Kulturwissenschafter Thomas Macho.
" Wollten unsere Vorfahren noch gut vorbereitet in den Tod gehen, so hofft eine große Mehrheit heute, plötzlich sterben zu dürfen - immer öfter auch nach freier Entscheidung. “Menschen, denen ich einmal näher gekommen bin, sind gestorben. Drei allein in diesen Tagen: Kurt Krenn, Karl Löbl und Maximilian Schell. Der Neigung, von ihnen zu erzählen, widerstehe ich - zu nahe läge der Verdacht, mich durch deren Bekanntheit wichtig machen zu wollen. Um Sterben und Tod geht es in diesen Zeilen aber doch. Genau zehn Jahre sind vergangen, seit Kardinal König seinen wunderbaren Brief an den
Auf der Palliativstation des Wiener AKH ist der Tod ein ständiger Gast. Was bedeutet hier "Sterbehilfe"? Über Autonomie und Menschlichkeit in einem Mammut-Spital.
Martina Kronberger-Vollnhofer, Leiterin des mobilen Kinderhospizes MOMO, über "Sterbehilfe" für Minderjährige und das, was schwerstkranke Kinder und ihre Eltern wirklich brauchen.
Belgien beschließt die Sterbehilfe für Minderjährige. Ein Arzt, ein Priester und ein Politiker mit widerstreitenden Meinungen geben Einblick in ein umstrittenes Thema.
Zur niederschmetternden Diagnose für den niederländischen Prinzen, neuen Entwicklungen im Bereich der Sterbehilfe in Frisos Heimatland und jüngsten terminologischen "Empfehlungen“ der österreichischen Bioethikkommission. Der Unfall des niederländischen Prinzen Friso hat neben vielen anderen Aspekten, die zurzeit starke mediale Aufmerksamkeit erfahren, auch Fragen der Bioethik wieder in den Blickpunkt gerückt. Zusätzlich Nahrung erhält die schwelende Debatte durch die Nachricht, dass ab Anfang März eine niederländische Sterbehilfeorganisation mobile Teams auf Wunsch zu
Protestantische Kirchen veröffentlichen europäische Orientierungshilfe zu ethischen Fragen am Lebensende. Diese bildet einen der Bausteine einer gesamteuropäischen protestantischen Soziallehre.
Um Initiativen zu aktiver Sterbehilfe und Suizid-Beihilfe zu bremsen, ist in Deutschland (wie in Österreich) ein Gesetz zu Patientenverfügungen geplant.
Das Ziel war Transparenz: Der diffuse Graubereich am Lebensende - zwischen sterben, sterben lassen und töten - sollte endlich ausgeleuchtet werden. So lautete zumindest der Wunsch der niederländischen Regierung, als sie im April 2002 die Tötung auf Verlangen erlaubte. Zweieinhalb Jahre später kann von Transparenz keine Rede sein. Im Gegenteil: Obwohl man sich peinlich genaue Dokumentation wünschte, wurde nur die Hälfte der - auf 4000 geschätzten - jährlichen Euthanasie-Fälle gemeldet. Obwohl die Tötung auf Verlangen nur nach mehrfacher Äußerung des Sterbenswunsches geleistet werden
Im Deutschen Bundestag und im Europarat sorgen Vorschläge zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe für Aufregung. Die Erfahrungen in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz belegen das hohe Missbrauchsrisiko.
Kein human denkender Mensch, auch keiner, dessen Humanismus sich aus christlichen Wurzeln speist, wird die Argumente der Sterbehilfe-Befürwortern leichtfertig vom Tisch wischen können. Wer hier schnelle Antworten parat hat, macht sich verdächtig. Auch und gerade mit dem Verweis auf Gott als den "Herrn des Lebens" sollte man behutsam umgehen. In früheren Zeiten wurde um eine "gute Sterbestunde" gebetet. Diese war und ist nicht jedem vergönnt; die Frage ist, ob man, wenn die Aussicht auf einen schönen, einen guten Tod (der Wortsinn von "Euthanasie") geschwunden ist, dem Betroffenen unter
Nach jahrelanger Duldung hat sich das niederländische Parlament für ein Gesetz zur Legalisierung von "Tötung auf Verlangen" und "Beihilfe zum Selbstmord" ausgesprochen. Seitdem herrscht Angst vor einem medizinethischen Dammbruch.