Assistierter Suizid: Die Freiheit, die sie meinen

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Um Initiativen zu aktiver Sterbehilfe und Suizid-Beihilfe zu bremsen, ist in Deutschland (wie in Österreich) ein Gesetz zu Patientenverfügungen geplant.

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Um Initiativen zu aktiver Sterbehilfe und Suizid-Beihilfe zu bremsen, ist in Deutschland (wie in Österreich) ein Gesetz zu Patientenverfügungen geplant.

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Für die einen war es ein später Beitrag zum Sommerloch. Für die anderen ein Skandal. Für alle freilich war es überraschend: Dass ausgerechnet ein Unionspolitiker in Deutschland die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe fordern würde, war nicht zu erwarten. Entsprechend groß fiel das Echo aus, als sich Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) im Oktober dafür aussprach, Tötung auf Verlangen straffrei zu stellen. Eine Einzelmeinung, wie seine deutschen Justizminister-Kollegen vergangene Woche nach einem Treffen unisono betonten.

Kuschs Vorstoß war nicht der erste bioethische Tabubruch, mit dem sich deutsche Politiker diesen Herbst herumschlagen mussten. Erst Ende September hatte der Schweizer Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli in Hannover eine Dependance seines Sterbehilfevereins "Dignitas" (lat. Würde) gegründet. Der Bedarf ist laut Minelli gegeben: Von den 450 Personen, denen "Dignitas" seit 1998 in Zürich mit einer tödlichen Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital beim Suizid assistierte, seien 250 aus Deutschland angereist.

Gesetze gegen "Dignitas"

In Hannover will Minelli freilich nur Beratung bieten. Schließlich ist zwar Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland prinzipiell straffrei (wie in der Schweiz - und anders als in Österreich). In der Praxis machen sich deutsche Ärzte aber strafbar, weil sie zugleich wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden können. Auch fehlt der Zugang zu Natrium-Pentobarbital - weshalb Minelli Deutschland gleich auch wegen Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention klagte.

Entsprechend hektisch wird in Berlin an Gegenentwürfen zum "selbstbestimmten Sterben" à la Minelli gearbeitet: So hat die deutsche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (spd) 250 Millionen Euro für den Ausbau der ambulanten Versorgung Schwerstkranker in Aussicht gestellt. Zudem sollen laut Bundespräsident Horst Köhler endlich klare gesetzliche Regelungen über die Wirksamkeit von Patientenverfügungen - also schriftlichen Willenserklärungen über die Grenzen lebensverlängernder medizinischer Maßnahmen - vereinbart werden. Ein entsprechendes Vorhaben ist in der Regierungsvereinbarung von cdu/csu und spd formuliert.

Auch in Österreich - wo "Dignitas" wegen des Verbots der Beihilfe zum Suizid laut Paragraph 78 Strafgesetzbuch verboten wäre - wird seit Jahren über eine rechtliche Absicherung von Patientenverfügungen diskutiert (siehe unten).

Laut Angaben des zuständigen Beamten im Gesundheitsministerium, Gerhard Aigner, soll eine Regierungsvorlage zwischen seinem Ressort und dem Justizministerium im Prinzip ausverhandelt sein. "Momentan stimmen wir die Erläuterungen ab", meint er gegenüber der Furche. Erwartet wird derzeit eine Variante, die zwei Arten von Patientenverfügungen vorsieht: einerseits solche, die für den Arzt rechtlich bindend sind und dafür hohen formellen Ansprüchen genügen müssen (detaillierte Beratung durch den Arzt, konkrete Beschreibung der medizinischen Maßnahmen und der Krankheitsbilder, für welche die Verfügung gültig sein soll); andererseits Formulare, in denen ein Patient nur seine Wertordnung formuliert und die dem Arzt nur als Orientierungshilfe dienen.

"Rein technisch" könnte die Vorlage "schon bald im neuen Jahr" fertig sein, heißt es im Gesundheitsministerium. Erst für "März oder April" hat freilich die Bioethikkommission des Bundeskanzleramts eine offizielle Stellungnahme zu Patientenverfügungen in Aussicht gestellt (s. u.).

Begrenzte Reichweite

Ob zwischen Ministerien oder Bioethikern: Umstritten ist vor allem die "Reichweite" von Patientenverfügungen, also die Frage, in welchen Fällen schriftliche Willensbekundungen bindend sind. So will etwa der Moraltheologe Günter Virt - auch Mitglied der Bioethikkommission - verbindliche Patientenverfügungen nur im Hospizbereich und für jene Menschen zulassen, die an einer Krankheit leiden, die irreversibel ist und in absehbarer Zeit zum Tod führt: "Es kann ja nicht sein, dass ein junger Motorradfahrer auf der Intensivstation liegt, künstlich ernährt werden soll, und dann heißt es: Wir könnten leicht sein Leben retten, aber leider - Patientenverfügung", erklärt er der Furche.

Anders ist die Haltung des Wiener Beirats für Bio- und Medizinethik unter dem Vorsitz des Philosophen Peter Kampits: Bereits im Juni hat man sich dagegen ausgesprochen, "dass die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auf die Sterbephase oder auf nicht mehr behandelbare Krankheitszustände beschränkt wird".

Auch der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger und der evangelische Theologe Ulrich Körtner lehnen eine "Reichweitenbegrenzung" als Rückkehr zum "alten paternalistischen Ansatz" ab. Eine weitere Beschneidung der Patientenautonomie würde außerdem den Druck Richtung aktiver Sterbehilfe und assistiertem Selbstmord à la Minelli nur erhöhen.

Sollten Sie sich in einer ausweglosen Situation sehen, finden Sie Hilfe unter www.suizid-praevention.at sowie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142.

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